Prozess gegen 4-köpfige Bande

Edel-Sneaker verrieten Serien-Räuber

28.04.2021

Vier jungen Räubern, die sieben Banken überfielen, wurde am Mittwoch in Wien der Prozess gemacht: Haftstrafen. 

Zur Vollversion des Artikels
© Artner / TZÖ
Zur Vollversion des Artikels

Wien. Nach einer Serie von bewaffneten Banküberfällen und teils extrem patscherten standen am Mittwoch ein 32-jähriger Bosnier, ein 27 Jahre alter Kosovare und zwei Kumpanen mit tschetschenischen Wurzeln (22 und 29) vor dem Landesgericht in Wien: „Berühmt“ wurden sie für einen der ­ersten Coups in Wien, als sie eine Service-Filiale ohne Kassabereich überfallen wollten. Dabei erbeuteten sie null Euro.
Auch bei den anderen Überfällen in wechselnder Besetzung an wechselnden Orten in Wien, Salzburg und Graz – meistens zu zweit, nur der Ex-Jugoslawe schlug zweimal im Alleingang zu – machten sie nicht gerade fette Beute: insgesamt 89.000, einmal davon 20.000, einmal sogar nur 8.900 Euro. Zu wenig, um ohne weitere Raubzüge auf großem Fuß zu leben: Die Leidenschaft und die Einfältigkeit eines Beteiligten, bei jedem Überfall seine auffälligen 200-­Euro-Sneaker der ­Marke Moschino zu tragen, brachte die Ermittler auf die Spur die Serien-Täter.

Beute bei Bank eingezahlt, um Minus auszugleichen


Urteile. Wie zu den Edel-Tretern vergleichsweise mittellos die Täter tatsächlich lebten, zeigt ein Detail über einen der beiden angeklagten Kaukasus-Jungs, der behauptete, er habe immer nur zehn Prozent der Beute erhalten. Die Summe habe er im Anschluss bei seiner Bank eingezahlt, um seine Schulden zu tilgen. Ansonsten zeigten sich alle vier Bandenmitglieder geständig, aber – wohl von den Topanwälten gedrillt – wie auswendig gelernt einsilbig: „Dazu kann ich nichts sagen.“ „Ich möchte mich entschuldigen.“ „Ich bereue, dass ich mitgemacht habe.“ Oder fast schon poetisch: „Alles, was in der Anklage steht, stimmt.“ Die Urteile: 9 und 6 Jahre Haft für die Haupt­täter, drei Jahre für den 22-jährigen Komplizen und Fluchtfahrer (Verteidigung: Philipp Wolm) sowie zwei Jahre und 6 Monate Haft für den Vierten im Bunde. Ur­teile nicht rechtskräftig.  

Zur Vollversion des Artikels