Bluttat in Wien-Favoriten
Ehrenmord an 14-Jähriger: Anwältin wirft hin
23.09.2017
Astrid Wagner betont, dass es nicht die Morddrohungen waren, dass sie das Handtuch warf.
Wie berichtet gingen Briefkasten und Mailaccount der streitbaren Promi-Anwältin über, nachdem sie die Verteidigung des Afghanen Hikmatulah S. (18) übernommen hat. Doch es sind nicht die Hassnachrichten („Die haben mich sogar noch besonders angespornt“), sondern der Fall selbst und offenbar insbesondere die Hintergründe zur Bluttat an der Schwester ihres (Ex)-Klienten, der sich mehr und mehr als Ehrenmord herauskristallisiert.
Gegenüber ÖSTERREICH sagte Wagner am Samstag: „Nachdem mir jetzt der gesamte Akt vorliegt, habe ich beschlossen, das Mandat niederzulegen. Ich bin zu dem Schluss gekommen, dass ich nicht die geeignete Anwältin für den Burschen bin.“ Mehr will und darf sie zu der Causa nicht sagen.
Auszug eines Mädchens von daheim "Schande"
Nur eines noch: „Die Chemie zwischen ihm, seiner Familie und mir hat einfach nicht gepasst.“ Offenbar ist es wirklich eine Parallelwelt, in der Frauen nichts zu suchen und zu sagen haben – zwei Töchter soll die afghanische Familie bereits nach Pakistan verheiratet haben – und auch für das spätere Mordopfer Bakhti, die von zu Hause auszog, um in einem Krisenzentrum der Stadt Wien zu leben, soll bereits ein Ehemann ausgesucht worden sein. Doch die 14-Jährige wehrte sich verzweifelt gegen ihr Schicksal. Eine Muslimin schreibt zu dem Fall in der Zeitschrift Biber: „ Aus persönlicher Erfahrung kann ich bestätigen, dass der voreheliche Auszug eines Mädchens aus dem Elternhaus in islamischen Kulturkreisen teilweise als absolute Schande gilt.“
Handelte der 18-Jährige Hikmatullah – für den die Unschuldsvermutung gilt –, der bei der Tat Handschuhen trug und der mehr als 13 Mal zustach und der in seinen ersten Vernehmungen gesagt haben soll, er sei „stolz, das Bakhti tot sei“ auf Geheiß der Familie?
Wie ÖSTERREICH erfuhr, steht auch der Vater des Verdächtigen im Fokus. Und auch die beiden Brüder (11 und 21) von Opfer und mutmaßlichen Täter dürften mehr wissen, warum Bakhti sterben musste. Fiel tatsächlich die Formulierung: „Es ist vollbracht?“ Im Falle einer Verurteilung wegen (Ehren-)Mordes drohen Hikmatullah 15 Jahre Haft. (kor)