Nachdem Astrid Wagner das Mandat niederlegte, gibt ein zweiter Verteidiger auf.
Bei der Anwältin stimmte die „Chemie zwischen dem Klienten, seiner Familie und ihr nicht“ – was vor allem daran gelegen haben mochte, dass die Afghanen mit selbstbewussten Frauen so ihre Probleme haben. Immerhin liegt der Verdacht vor, dass der zweitälteste Sohn des Familienoberhauptes Hamedullah S. deshalb seine Schwester (15) erstochen hat, weil sich diese nicht fügen und lieber mit ihrem Freund zusammen sein wollte, als sich wie zwei ihrer Schwestern nach Pakistan zwangsverheiraten zu lassen.
Mittlerweile wird auch der Vater als Beschuldigter geführt – er soll während der entsetzlichen Bluttat mit mehr als 30 Messerhieben im Hinterhof eines Wohnbaus in der Puchsbaumgasse mit seinem Sohn telefoniert haben; außerdem sammelte er bei der U-Bahn-Station Reumannplatz den Motorradhelm, den sein Sohn Hikmatullah S. dort liegen gelassen hatte – als er auf seine Schwester Bakhti traf. Das Mofa, mit dem der Bruder gekommen war, ist übrigens seit dem Tattag verschwunden – genau so wie die Prepaid-Telefone von Sohn und Vater (der derzeit mit einer Kreislaufschwäche im Spital liegen soll). Bei der Bluttat trug Hikmatullah Handschuhe. Und das 20-Zentimeter-Jagd-Messer will er zufällig dabei gehabt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Angesichts derart vieler Indizien hätten der 18-Jährige und sein Vater einen juristischen Top-Vertreter dringend notwendig. Doch auch sein zweiter Vertreter, Manfred Arbacher-Stöger, warf jetzt „wegen unüberbrückbarer Diskrepanzen bei der Verteidigungslinie“ hin. Ob sich jetzt ein dritter Anwalt findet? Oder muss ein (kostenloser) Verfahrenshelfer ran?