Vorerst nicht rechtskräftig

Ein Jahr Haft nach Kampfhund-Attacke

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Ein 23-Jähriger wurde am Donnerstag am Wiener Landesgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Weil er im Sommer einen Kampfhund auf zwei Polizisten gehetzt hatte, die ihn beim Fahren ohne Führerschein erwischt haben, ist ein 23-Jähriger am Donnerstag am Wiener Landesgericht zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden. Die Beamten kamen nur deshalb ohne entsprechende Verletzungen davon, weil sie die Wohnungstüre rechtzeitig vor dem anstürmenden Pitbull schließen konnten.

Auf der Fahrt zum Flughafen hatte der Serbe am 23. Juni ein Stoppschild übersehen. Da er wegen der nicht absolvierten Perfektionsfahrten keinen Führerschein vorweisen konnte, kam er auf die Idee, den Beamten die Daten seines Vaters zu nennen. "Er ist kein intellektuelles Highlight", versuchte Rechtsanwalt Christian Werner, seinen Mandanten zu verteidigen. "Wie kommen Sie auf diese Idee?", fragte Richterin Julia Matiasch den Beschuldigten. "Weil ich dachte, ich sehe ihm ähnlich."

Den Polizisten gegenüber konnte sich der 23-Jährige nicht erfolgreich als sein eigener Vater ausgeben. "Wir haben noch geblödelt, dass er gut für jenseits der 40 aussieht", sagte einer der beiden Beamten aus. Diese wollten auf jeden Fall den richtigen Führerschein sehen, der angeblich zu Hause lag. Dort angekommen, fand der Angeklagte nur den serbischen Reisepass seines Vaters und rastete völlig aus, da die Polizisten das Reisedokument nicht mehr herausrückten.

Der Beschuldigte begann herumzuschreien und holte schließlich den Listenhund seines Vaters aus einem anderen Zimmer, der durch den Lärm bereits aggressiv war. "Dann hat er auf uns gezeigt und dem Pitbull mit einem Befehl auf uns gehetzt." Unüblicherweise ging die Tür der Hochparterrewohnung nach außen auf und die Beamten konnten sie im letzten Moment schließen. Der Hund hatte soviel Schwung, dass er gegen die Tür krachte. Beim Versuch, über ein Fenster zu fliehen, wurde der Mann von einem Polizisten gestellt und zum Aufgeben überredet. "Sie hetzen einfach einen Hund auf zwei Menschen und denken sich nichts dabei?", wunderte sich die Richterin über die Verantwortung des Angeklagten.

Dieser hat offenbar größte Probleme, seine Aggressionen im Zaun zu halten und weist bereits drei Vorstrafen wegen Körperverletzungen sowie weiterer Delikte auf. 2015 wurde aufgrund seiner Gefährlichkeit sogar eine bedingte Einweisung ausgesprochen, die nicht widerrufen wurde, obwohl sich der 23-Jährige nicht an die Auflagen gehalten und die Medikamente abgesetzt hatte, worüber sich Staatsanwalt und Richterin wunderten.

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann sah zwar derzeit keine unmittelbare Notwendigkeit für eine Einweisung, stellte aber eine alles andere als positive Prognose: "Die Frequenz der Taten nimmt zu, was mit seiner Persönlichkeitsstörung zu tun hat. Wenn nicht bald etwas passiert, dann sehen wir ihn sehr bald wegen einer Einweisung wieder." Der junge Mann müsse dringend behandelt werden: "Und zwar von Profis, etwa bei der Männerberatungsstelle."

Neben dem Angriff mit dem Kampfhund waren dem Angeklagten u.a. Körperverletzungen und Drohungen im familiären Umfeld und gegenüber seiner Freundin vorgeworfen worden. Da sich diese der Aussage entschlugen, gab es bei diesen Fakten bis auf eine zugegebene Nötigung Freisprüche. Schuldig gesprochen wurde er wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter schwerer Körperverletzung und des Gebrauchs fremder Ausweise.

Die psychische Erkrankung ließ Matiasch nicht als Milderungsgrund gelten, da er sich nicht dagegen behandeln ließ. "Sie sollten sich nicht ausreden, dass Sie Dummheiten machen, sondern sich eingestehen, dass Sie ein Problem haben." Als Einzelrichterin konnte sie nicht über den vom Staatsanwalt beantragten Widerruf der bedingten Einweisung entscheiden. Der 23-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, weshalb es vorerst nicht rechtskräftig ist.
 

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