2 1/2 Jahre Gefängnis

"Einarmige Banditin" 
dealte vom
 Bett aus

16.02.2015

Eine einarmige Rollstuhlfahrerin stand als Dealerin vor Gericht und muss in Haft.

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© TZOe Artner
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Das Schicksal hat es sicher nicht gut mit ihr ­gemeint: Ingrid A. (59) ist eine schwer kranke Frau, die ihr Dasein im Rollstuhl oder im Krankenbett fristet, der ein Arm amputiert werden musste. Milde oder gar Gnade konnten die Richter am Straflandesgericht dennoch nicht gegen die Angeklagte walten lassen. Die im Häfen als „einarmige Banditin“ bekannte Wienerin stand als Wiederholungstäterin vor dem Kadi.

Rückfall-Täterin
dealte während Probezeit
Schon 2011 war die mutmaßliche Drogendealerin wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Damals schon besserte die 59-jährige Pensionistin ihre Rente von 700 Euro monatlich durch den Verkauf von Canabis auf.

Nur aufgrund ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes wurde das Urteil nicht vollstreckt, sondern aufgeschoben und in eine Probezeit umgewandelt.
Verteidigung
hoffte auf Milde

Genutzt hat Ingrid A. diese Probezeit schon – allerdings nicht im Sinne des Gesetz­gebers. Laut jetziger Anklage begann sie von ihrem Krankenbett aus erneut damit, ihre Klientel mit Marihuana zu versorgen. Damit lagen wegen des Rückfalls juristisch betrachtet die Voraussetzungen für eine Strafverschärfung gegen die Angeklagte vor.
Ihr Verteidiger Nikolaus Rast sah dies anders: „Die Lage meiner Mandantin wurde von den Abnehmern ausgenutzt“, sagte er. Der Anwalt versuchte, ein mildes Urteil zu erwirken.

Zum Teil ist ihm dies auch gelungen. Eine Strafverschärfung des alten Urteils gab es nicht, Ingrid A. muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Nicht rechts­kräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

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