OLG hob U-Haft auf
Empörung über enthafteten Sextäter
22.06.2018Nach einem richterlichen Beschluss darf ein mutmaßlicher Vergewaltiger frei herumlaufen.
Das Oberlandesgericht (OLG) hat einen mutmaßlichen Vergewaltiger aus der U-Haft entlassen. Er flüchtete, kehrte zurück und konnte trotz Haftbefehl nicht festgesetzt werden – ÖSTERREICH berichtete. Die Empörung über die Justiz ist im Netz gewaltig.
Viele halten die OLG-Entscheidung für einen handfesten Skandal. Und auch im Straflandesgericht herrscht Ratlosigkeit wegen der Entscheidung des Obergerichtes.
Internationaler Haftbefehl wurde außer Kraft gesetzt
Der 25-jährige Inder soll im vergangenen Dezember ein 15-jähriges Mädchen in sein Auto gezerrt und vergewaltigt haben. Noch im Gerichtssaal während des Prozesses wurde er festgenommen und anschließend in U-Haft gesteckt, weil eine Verurteilung mit bis zu 15 Jahren Gefängnis drohte.
Der Zeitungsausfahrer beschwerte sich über die U-Haft und bekam vom OLG recht. Begründung: dringender Tatverdacht ja, aber keine Wiederholungs- oder Fluchtgefahr. Anschließend verschwand der mutmaßliche Sextäter zunächst in Indien, ein internationaler Haftbefehl wurde ausgestellt.
Als der 25-Jährige am Flughafen Schwechat wieder einreiste, wurde er verhaftet. Doch in Gewahrsam kam er nur für einige Stunden.
Die Justiz musste ihn aufgrund des aufrechten OLG-Beschlusses wieder auf freien Fuß setzen. Ob er sich jemals vor Gericht verantworten wird, ist offen.