WEGA-Beamter tötete bewaffnete Frau

Ermittlungen: Tödlicher Schuss in Wien-Hietzing wirft Fragen auf

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War der tödliche Schuss durch einen Polizisten auf ­eine Wienerin vermeidbar?

Ein Beamter der Polizei-Sondereinheit WEGA hat am Dienstag in der Auhofstraße in Hietzing eine mit Messer bewaffnete Frau (67) erschossen, nachdem diese ihre Heimhilfe bedroht hatte: ein tragischer Vorfall, wie er sich nicht zum ersten Mal in Wien ereignet hat. Und erneut wirft das Verhalten der Polizisten in einer Stresssituation Fragen auf, die einer dringenden Beantwortung bedürfen. Wie kann es sein, dass ein speziell ausgebildeter und mit Stichschutzweste ausgerüsteter Beamter eine 67-jährige Pensionistin nur durch einen Schuss aus nächster Nähe in den Oberkörper außer Gefecht setzen kann?

Taser und Schuss

Die offizielle Darstellung der Landespolizeidirektion lässt diese Frage noch dringlicher erscheinen. Die demenzkranke und offenbar psychisch beeinträchtigte Pensionistin war demnach mit erhobenem Arm auf die Beamten losgegangen. Das Messer richtete sie in Richtung der Einsatzkräfte. Einer der Polizisten setzte daraufhin seinen Elektroschocker (Taser) ein, ein weiterer schoss mit der Dienstwaffe. „Dies ist beinahe zeitgleich erfolgt“, sagte Polizeisprecher Daniel Fürst.

67-Jährige in Wien-Hietzing von Polizei erschossen: Frau öffnete mit Messer die Tür
© APA/HANS PUNZ
× 67-Jährige in Wien-Hietzing von Polizei erschossen: Frau öffnete mit Messer die Tür
Die Tatwaffe der 67-Jährigen.

Zeitgleich?

Ermittler der Landespolizeidirektion Steiermark werden den tödlichen Vorfall untersuchen. Sie werden beantworten müssen, warum der Einsatz des Tasers nicht ausreichte, warum nicht dessen Wirkung abgewartet werden konnte. Und sie werden auch klären müssen, warum ein Elite-Polizist nicht in der Lage war, seinem Gegenüber aus nächster Nähe statt in die Brust etwa in die Beine zu schießen.

Der Ausgang der juristischen Aufarbeitung ist aufgrund der Erfahrungen von Parallelfällen (siehe unten) absehbar. Die Staatsanwaltschaft wird ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen einleiten. Der Schütze hat gute Chancen, dass ihm Nothilfe zugebilligt wird.

Polizeischüsse immer wieder in der Kritik

Nicht zum ersten Mal erscheint der tödliche Schuss eines Polizeibeamten für Außenstehende zunächst unverhältnismäßig. Doch bislang war „das letzte Mittel“ durch das Gesetz stets gedeckt.

  • Im März 2012 löste ein Einsatz kontroverse Diskussionen aus. Fünf Beamte schossen damals neun Mal auf eine psychisch kranke Frau, die mit einem Messer auf sie losgegangen war. Sie starb – die Polizisten ­wurden nach dem Vorfall entlastet.
  • Zwei Jahre später stellte die Justiz Ermittlungen gegen WEGA-Beamte ein. Sie hatten in Liesing 20 Mal auf einen 52-Jährigen geschossen, ihn acht Mal in die Brust getroffen.
  • Auch das Problem mit dem Tasern ist nicht neu. 2019 erschoss sich vor der WEGA ein 25-Jähriger, der mittels Elektroschocker eigentlich schon überwältigt schien. Er wurde nicht rechtzeitig entwaffnet, konnte sich so töten.
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