Wien
Ex-Taxi-Orange-Promi zu Haft verurteilt
06.11.2014
43-Jähriger stand wegen Betrug und Körperverletzung vor Gericht.
Für eine ganze Reihe von Delikten, darunter schwerer Betrug und Körperverletzung, ist am Donnerstag ein ehemaliger Teilnehmer der TV-Realityshow "Taxi Orange" am Wiener Landesgericht verurteilt worden. Der ehemalige Promi (43) erhielt von Richter Harald Kaml 18 Monate, ein halbes Jahr davon muss er absitzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Wenn ein Urteilsspruch einige Minuten dauert, kann man sich vorstellen, was alles vorgefallen ist", betonte der Richter. Die teilbedingte Strafe - der 43-Jährige stand bereits viermal, davon dreimal einschlägig, vor Gericht - sei ein klares Zeichen, "dass es so nicht geht". Der Beschuldigte war damit nicht zufrieden und meldete Nichtigkeit sowie volle Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Zu den meisten Anklagepunkten hatte sich der Musiker und Moderator nicht schuldig bekannt. Dabei war die Liste der einzelnen Delikte beeindruckend lang: So soll der 43-Jährige Gelder für die Renovierung eines Schiffslokals unterschlagen, die Zahlung für bestellte Heizkörper nicht getätigt (rund 900 Euro) und Geld für eine Chanel-Handtasche kassiert, das Designerteil jedoch nie geliefert haben. Zudem mietete er eine Vespa, blieb das Geld dafür aber ebenso schuldig wie jenes für eine Mietwohnung. Auch geborgtes Geld soll er unterschlagen und seine damalige Freundin geschlagen haben. Dazu kam u.a. noch die Schädigung von Gläubigerinteressen und der Diebstahl von DJ-Kopfhörern.
Er habe Gelder als Provisionen für seine Tätigkeiten einbehalten oder er habe den Rollerverkauf ankurbeln wollen, lautete eine seiner Verantwortungen. Teilweise stritt er diverse Malversationen generell ab oder schob die Schuld etwa beim Taschenkauf auf die Geschäftsführerin der Luxus-Filiale. Schuldig bekannte sich der 43-Jährige zu den Anklagepunkten, wo er sich mit einem fremden Führerschein ausgewiesen und die E-Card des Bruders verwendet haben soll.
Für Kaml zeichnete sich aus den Zeugenaussagen ein klares Bild: "Was für einen Grund sollten diese mit ihnen früher freundschaftlich verbundenen Menschen haben, hier zu lügen?" - und weder bedingte Strafen, noch Geldstrafen hätten den Beschuldigten bisher davon abgehalten, wieder straffällig zu werden.