Zweiter Prozesstag

Fall Leonie: Angeklagter relativiert angekündigtes Geständnis

28.09.2022

Zweiter Prozesstag im Fall der getöteten 13-Jährigen 

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© TZOe Fuhrich
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Wien. Der Prozess um Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch im Fall eines getöteten 13-jährigen Mädchens ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht mit der Beschuldigteneinvernahme der Zweit- und Drittangeklagten fortgesetzt worden. Drei junge Männer afghanischer Abstammung im Alter zwischen 19 und 23 Jahren müssen sich vor einem Schwurgericht verantworten.

Das Mädchen, das mit den Männern in die Wohnung mitging und unter Drogen gesetzt worden sein soll, wurde am 26. Juni 2021 von Passanten auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt leblos aufgefunden. Für den ältesten Angeklagten, der im Tatzeitraum über 21 und somit erwachsen war, geht es im Fall eines Schuldspruchs um zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Die beiden anderen müssten mit bis zu 20 Jahren rechnen.

Erstbeschuldigter bekannte sich teilweise schuldig

Am ersten Verhandlungstag am Dienstag hatte sich der Erstbeschuldigte, ein mittlerweile 23-Jähriger, teilweise schuldig bekannt. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt sei. Er habe angenommen, dass sie bereits ein Alter von 18 Jahren erreicht habe. Deswegen bekannte er sich des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen für schuldig. Die sexuellen Handlungen seien freiwillig geschehen, behauptete er. Mit ihrem Tod will er nichts zu tun haben.

Wer der 13-Jährigen den Drogencocktail - die Staatsanwaltschaft geht von insgesamt sieben Ecstasy-Tabletten aus, eine soll das Mädchen im Vorfeld freiwillig genommen haben - verabreicht hat, ist die zentrale Frage in der Verhandlung. Auch am zweiten Verhandlungstag beschuldigten sich die Männer gegenseitig. Und jeder der Angeklagten will dem sterbenden Mädchen Erste Hilfe geleistet haben. Ein am ersten Verhandlungstag angekündigtes Geständnis fand dann nicht statt.

Laut Staatsanwaltschaft sollen die Afghanen beschlossen haben, die 13-Jährige in Missbrauchsabsicht unter Drogen zu setzen. Als das Ecstasy zu wirken begann, soll die 13-Jährige von allen drei Angeklagten missbraucht worden sein. Infolge der Überdosis der ihr eingeflößten Suchtmittel setzte bei der 13-Jährigen plötzlich die Atmung aus. Die Männer dürften in Panik geraten sein. Sie versuchten noch, ihr Zitronensaft und Cola zu verabreichen bzw. sie mit kaltem Wasser abzuduschen. Als sich die 13-Jährige nicht mehr regte, trugen sie sie vor die Tür und lehnten sie an den Baum. Das Obduktionsgutachten ergab, dass das Mädchen infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb. 

Zweitangeklagter relativierte das avisierte Schuldbekenntnis

Der Zweitangeklagte, dessen Anwalt Thomas Nirk ein Geständnis angekündigt hatte, relativierte das avisierte Schuldbekenntnis. "Stimmt das, was Ihnen vorgeworfen wird?", fragte Richterin Anna Marchart. "Es stimmt nicht, aber ich fühle mich schuldig", sagte der mittlerweile 19-Jährige, der in der Tatortwohnung gewohnt hatte. Er habe den Drittangeklagten, der behauptet, die Freundin der 13-Jährigen gewesen zu sein, am Schwedenplatz getroffen. Dieser habe ihn gebeten, mit "meiner Freundin" in die Wohnung des 19-Jährigen in die Donaustadt fahren zu dürfen. Auf die Frage der Schwurgerichtsvorsitzenden, ob im Vorfeld über Drogen geredet wurde, meinte er: "Ich schwöre, ich wusste nichts. Hätte ich gewusst, dass sie Drogen bei sich haben, hätte ich sie nicht in die Wohnung gelassen", sagte der 19-Jährige, der bereits mehrfach wegen Drogendelikten vorbestraft ist.

In der Wohnung habe das Mädchen vom Erstangeklagten Drogen verlangt, daraufhin habe ihr der 23-Jährige eine Ecstasy-Tabletten mit einem Glas Orangensaft gereicht. Bei der Polizei hatte der 19-Jährige noch angegeben, der 23-Jährige habe sieben Tabletten in einem Glas aufgelöst und das Glas dem Mädchen gegeben. Das habe das Mädchen so verlangt. Die Wirkung von Ecstasy kenne er nur vom Hörensagen. Aber sieben Ecstasy-Tabletten seien "zu viel".

Von sexuellen Handlungen habe er überhaupt nichts mitbekommen. "Ich habe sie nicht vergewaltigt. Wenn sie am Leben wäre, könnte sie das bestätigen"", behauptete der junge Mann. Er hätte keinen körperlichen Kontakt mit ihr gehabt, er habe sie lediglich umarmt bzw. mit ihr gekuschelt, als sie neben ihm geschlafen habe.

Von den Angeklagten aufgenommenes Video

DNA-Spuren und das von den Angeklagten aufgenommene Video dürften laut Anklage diese Aussage jedoch widerlegen. "Sie hat sich gut mit mir verstanden", hielt dem der Angeklagte entgegen. Er hätte die ganze Nacht geschlafen: "Als ich in der Früh aufgestanden bin, war schon alles vorbei." Als er aufwachte, hätten sich die beiden anderen Männer gestritten. Er habe bemerkt, dass es dem Mädchen nicht gut gehe. Er habe angekündigt, die Rettung zu holen. Daraufhin hätte der 23-Jährige ihm gedroht und gemeint: "Misch dich nicht ein, das geht dich nichts an." Er habe Angst vor ihm gehabt. "Wenn ich die Rettung verständige, würde er mir Probleme machen", soll ihm der 23-Jährige zu verstehen gegeben haben.

Darauf hin sei das Mädchen nach draußen gebracht worden. Auch der 19-Jährige betonte - wie bereits der 23-Jährige am ersten Verhandlungstag -, Erste Hilfe geleistet zu haben. Allerdings habe er zur Arbeit müssen. Er habe daher die anderen gebeten, ihn anzurufen, "wenn was ist". Danach habe er aus der Zeitung erfahren, dass die 13-Jährige verstorben sei.

Angeklagter verstrickte sich in Widersprüche

Immer wieder verstrickte sich der Angeklagte in Widersprüche. "Bei der Polizei haben Sie noch andere Angaben gemacht", meinte die Richterin. "Ich war damals schockiert. Was ich heute erzähle, ist die Wahrheit", sagte der Beschuldigte. "Aus lauter Schock haben Sie eine Geschichte erfunden?", fragte Marchart. "Ich hatte große Angst", erklärte der 19-Jährige. Sein Anwalt Nirk bat daraufhin die Richterin, eine Minute mit seinem Mandanten reden zu dürfen, was die Vorsitzende mit der Begründung, dass es vor dem Prozess genug Zeit zur Vorbereitung gegeben habe, ablehnte.

Der beisitzende Richter Wolfgang Etl hakte da nach: "Ihr Verteidiger hat gestern ein Geständnis angekündigt. Sie haben sich jetzt nicht geständig verantwortet. Wie kommt es dazu?" Er habe ja zugegeben, neben der 13-Jährigen geschlafen zu haben. "Das ist ja nicht strafbar", so Etl. "Ich habe sie nicht vergewaltigt", meinte der Angeklagte. "Warum spricht der Verteidiger von einem Geständnis?", wollte der Beisitzer noch mal wissen. - "Ich habe ihm das erzählt, was ich jetzt sage."

Drittangeklagter bekannte sich teilweise schuldig

Auch der Drittangeklagte bekannte sich teilweise schuldig, wobei er dann nichts über sein Schuldeingeständnis sagte. Er habe das Mädchen über soziale Medien kennengelernt, 25 bis 26 Tage vor der Tat. Zwei Mal habe er sich mit der 13-Jährigen im Beisein einer Freundin getroffen, zwei Mal sei das Mädchen mit zu ihm nach Hause gekommen. "Beim nächsten Treffen ist das dann passiert", sagte der mittlerweile 20-Jährige.

"Sie hat gesagt, dass sie mich mag, dass sie mich liebt. Das kann man auf Snapchat nachkontrollieren", berichtete der Angeklagte. Dieser Dienst ist aber darauf angelegt, dass die Nachrichten bald gelöscht werden. "Sie wissen, dass man die Chats da nicht nachverfolgen kann, das ist ja der Sinn der Sache", meinte Richterin Marchart. Und viel wusste der Beschuldigte nicht über seine angebliche Freundin, nicht was ihre Lieblingsfarbe war oder was sie gerne aß. Er wusste nur, dass sie angeblich 17 Jahre alt war. "Wenn man jung und verliebt ist, will man da nicht alles wissen voneinander?", fragte die Vorsitzende.

Was in der Wohnung in der Donaustadt passierte, will der 20-Jährige nicht mitbekommen haben. Er habe einvernehmlichen Sex mit der 13-Jährigen gehabt. Dann sei ihm und dem Mädchen vom Erstangeklagten ein Energydrink gereicht worden. Zehn bis 15 Minuten später sei ihm schlecht geworden. Er habe noch zu der 13-Jährigen gesagt: "Komm, wir gehen." Die beiden anderen meinten da aber: "Sie kann jetzt nicht gehen."

Dann sei er ein paar Minuten später plötzlich eingeschlafen. Erst Stunden später hätte ihn der Zweitangeklagte geweckt und gemeint, die 13-Jährige habe zu viele Tabletten genommen. Er habe sofort gesagt, er rufe die Rettung, doch die anderen meinten: "Nein, es wird ihr bald besser gehen." Der Staatsanwalt hielt dem Beschuldigten vor, dass er in dem Zeitraum gar nicht geschlafen habe, weil er durchgehend auf seinem Handy auf sozialen Netzwerken unterwegs war. "Mein Handy ist einfach die ganze Zeit eingeschaltet, mehr kann ich dazu nicht sagen."

"Ich entschuldige mich dafür, dass das passiert ist, bei allen Beteiligten auch bei der Familie des Opfers. Ich weiß, wie schwer das ist. Ich habe selbst eine Familie", meinte er.

Die Verhandlung wurde am Nachmittag auf den Donnerstag vertagt. Da wird die Befragung des Drittangeklagten fortgesetzt. Danach werden fünf Gutachter zu Wort kommen.

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