Dass die Verantwortlichen für Leonies Tod nicht wegen Mordes angeklagt werden, kritisieren die Anwälte.
Wien. Die Anwälte der Familie von Leonie, der mutmaßlich von drei Afghanen getöteten 13-Jährigen, hoffen, dass die Staatsanwaltschaft ihre Anklage im Hauptverfahren auf Mord erweitern wird.
Bislang sind die Flüchtlinge wegen Vergewaltigung mit Todesfolge angeklagt. Sie sollen Leonie heimlich sieben Ecstasy-Tabletten verabreicht und die Schülerin bis zu deren Tod abwechselnd missbraucht haben. Der Prozessauftakt soll noch in diesem Sommer sein.
Die Staatsanwaltschaft ging auf Nummer sicher. Vergewaltigung mit Todesfolge wird genauso hart bestraft wie Mord. Aber: Für Mord muss der bedingte Vorsatz her, zumindest das (fahrlässige) Inkaufnehmen des Todes. Bei der Vergewaltigung mit Todesfolge genügt grober Leichtsinn oder Gleichgültigkeit. Bei Leonie steht die genaue Todesursache nicht fest: Es war eine Überdosis oder das (unbeabsichtigte) Ersticken durch Druck auf den Brustkorb. Das Prozessrisiko wäre bei einer Mordanklage größer.
Dennoch: Die Familienanwälte Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck hoffen auf die Mordanklage – schon aus symbolischen Gründen.