Die weltweite Fahndung nach einem vierten möglichen Mittäter läuft – ohne die Öffentlichkeit miteinzubeziehen.
Wien. Im Zusammenhang mit der am vergangenen Wochenende in Wien getöteten 13-Jährigen sind nun drei Verdächtige - junge Afghanen im Alter von 16, 18 und 23 Jahren - in Untersuchungshaft genommen worden, ein vierter Verdächtiger befand sich am Sonntag noch auf der Flucht. Der 22-jährige Afghane dürfte sich ins Ausland abgesetzt haben.
Gerade bei einem mutmaßlichen Straftäter, der sich offenbar ins Ausland abgesetzt hat, könnte die Veröffentlichung eines Fahndungsfotos den entscheidenden Tipp bringen – wo sich der gesuchte 22-Jährige aufhält, der als möglicher vierter Beteiligter bei einer „Drogenparty“ in einer Wohnung in der Erzherzog-Karl-Straße in Wien mitschuldig am Tod der 13-jährigen Leonie aus Tulln sein dürfte. Im Raum steht die furchtbare Tat „Massenvergewaltigung“, die alle Verdächtigen – zu den Vorwürfen schweigend oder mit widersinnigen Erklärungen – abstreiten.
Der vierte möglicherweise beteiligte Afghane, ein 22-jähriger Dealer, Hehler und Schläger (er hätte seit drei Jahren abgeschoben werden müssen), hat sich, wie gesagt, abgesetzt. Vermutet wird, dass er sich in Deutschland aufhält. Inzwischen wird weltweit nach ihm gefahndet.
Genaue Umstände des Todes sind noch unklar
Der jüngste Verdächtige, der 16-Jährige, soll die 13-Jährige gekannt haben, sich am 25. Juni mit dem im Bezirk Tulln (NÖ) wohnhaften Mädchen am Wiener Donaukanal getroffen und die Unmündige dann mit in die Wohnung des 18-Jährigen in die Donaustadt genommen haben. Dort sollen der 13-Jährigen Drogen verabreicht worden sein, mindestens zwei junge Männer sollen sich an ihr vergangen haben. Die genauen Umstände ihres Todes sind noch unklar, ein Gerichtsmediziner hatte Ersticken als kausal für das Ableben des Mädchens angenommen und Verletzungsspuren festgestellt, die darauf hindeuten könnten, dass sich die 13-Jährige gewehrt hatte. Die Strafverfolgungsbehörden hoffen, dass das schriftliche Obduktionsgutachten sowie Expertisen aus den Fachgebieten der Toxikologie und Molekulargenetik nähere Aufschlüsse zu den Vorgängen bringen, die zum Tod des Mädchens geführt hatten.
16-Jähriger behauptet, er habe die Rettung gerufen
Die beiden jüngeren aus Afghanistan stammenden Burschen, die als erste in U-Haft genommen wurden, hatten vor der Haftrichterin Angaben gemacht und sich nicht geständig gezeigt. Sie behaupten, das Mädchen hätte aufgrund der konsumierten Drogen - es soll sich um eine größere Menge Ecstasy gehandelt haben - das Bewusstsein verloren. Der 16-Jährige behauptet, er habe die Rettung gerufen. Er - und nicht der 18-jährige Wohnungsbesitzer, wie es zunächst geheißen hatte - soll die 13-Jährige aus der Wohnung getragen und auf einer davor befindlichen Grünfläche abgelegt haben. Um 6.59 Uhr war bei der Rettung ein Notruf eingegangen. Zeugen hatten die 13-Jährige an einen Baum gelehnt entdeckt und mit der Reanimation begonnen. Einsatzkräfte übernahmen, die Versuche, die Jugendliche wiederzubeleben, blieben aber erfolglos.