Für Verhandlung nur 3 Stunden eingeplant

Fall Teichtmeister – keine Haft nach kurzem Prozess?

03.02.2023

Verlässt der Schauspieler, dem 2 Jahre Haft drohen, als freier Mann den Prozess?

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© Florian Wieser/APA/dpa
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Wien. Kommenden Mittwoch wird der Fall, der ganz Österreich beschäftigt und der in weiterer Zukunft zu einer Strafverschärfung beim Besitz von Kinderpornografie geführt hat, verhandelt.

Wegen des großen Interesses von Medien und Kiebitzen ist die für drei Stunden anberaumte Verhandlung von einem kleineren in den Großen Schwurgerichtssaal verlegt worden, wo zuletzt die Urteile gegen sechs Islamisten fielen.

Florian Teichtmeister, geschasster Burgschauspieler und Filmmime, der durch seine Ekelumtriebe Österreich um einen Oscar (für den Sisi-Film Corsage) gebracht hat, muss sich wegen 58.000 illegaler Dateien auf 22 Datenträgern verantworten. Dabei geht es nur um den Besitz und nicht um die Weitergabe des Missbrauchsmaterials – bevor eine Gesetzesänderung kommt, auf die sich die Regierung geeinigt hat, stehen darauf nur bis zu 2 Jahre Haft.

Bedingte. Da Teichtmeister unbescholten sowie voll geständig ist und eine Therapie gemacht hat, wird der Richter den Strafrahmen kaum ausschöpfen. Wahrscheinlicher ist, dass der 43-Jährige mit einer Bedingten, also auf Bewährung, davonkommt. Und nach dem Urteilsspruch nach Hause geht.

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