Psychiatrischer Sachverständiger empfahl im Fall von Schuldspruch Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Wien. Bei dem Familienvater soll eine ''schwerwiegende Sexualstörung'' vorliegen. Laut Sachverständiger Hoffmann habe die Störung ein Ausmaß erreicht, dass nur im Maßnahmenvollzug behandelt werden könne.
Töchter überführen Vater
Die Übergriffe auf die beiden Töchter hatten laut Staatsanwaltschaft aufgehört, weil die beiden ihrem Vater eine Videofalle stellten. Während er sich an der jüngeren Tochter verging, filmte deren Schwester heimlich die Szene. Im Anschluss konfrontierten die beiden mit dem Dokument ihren Vater, der sie danach nicht mehr anrührte. Hoffman befürchtet, der Mann zeige "keine Einsicht, keine Bereitschaft, sich mit seiner Neigung auseinanderzusetzen". Das mache ihn gefährlich.
Der Angeklagte blieb dabei, er sei kein Pädophiler. "Man sollte so eine Person sofort erschießen", meinte er wörtlich.