2 Frauen schwer verletzt
Frauen-Attentate: Erste Spur zum Täter
18.07.2019Ein Unbekannter attackierte am helllichten Tag wahllos zwei Frauen und verletzte sie schwer.
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Wien. Die bundesweite Fahndung nach dem Täter von Wien-Favoriten, der am 16. Juli um etwa 19.15 Uhr zwei Frauen (21, 40) – die 21-Jährige ist sogar schwanger – kurz nacheinander vermutlich mit einer abgebrochenen Glasflasche im Bereich des Humboldtplatzes schwer verletzte, ist weiterhin aufrecht.
Die Frauen und das Ungeborene befinden sich nicht in Lebensgefahr. Der Täter floh mit der U-Bahn. Mehrere brauchbare Fotos aus einer Überwachungskamera in einem U-Bahn-Stationsbereich gibt es bereits. Bisher ist aber keine Veröffentlichung erfolgt.
Beschreibung. Beim Täter handelt es sich, so Zeugen, die bei der Polizei vorgeladen wurden und den Täter auf den Bildern erkannten, um einen etwa 1,75 bis 1,80 Meter großen Mann mit schwarzen Haaren, der zum Tatzeitpunkt eine hellblaue Jeans und ein helles T-Shirt mit roten Streifen trug. Die Statur sei stämmig. Der Täter habe betrunken gewirkt, sagte die Mutter der 21-jährigen Schwangeren zu Anrainern.
Anrainer zu ÖSTERREICH: »Hier haben alle Angst«
Die Opfer – eine arabischstämmige Frau und eine Serbin – sprechen von einem Mann mit ausländischem Aussehen, den sie zuvor noch nie gesehen hatten. „Unsere Annahme, dass es sich dabei um zufällig ausgewählte Opfer handelt, hat sich durch deren Angaben konkretisiert“, sagt Polizeisprecher Paul Eidenberger.
Die Tatwaffe steht laut Polizei noch nicht fest. Zeugen sagten zu ÖSTERREICH, dass es sich um eine abgebrochene Glasflasche gehandelt hätte. „Hier haben alle Angst. Wir hoffen, dass dieser Mann bald gefasst wird“, sagt Anrainer Osman zu ÖSTERREICH.
Täter läuft frei herum. Staatsanwaltschaft ziert sich mit Freigabe des Fahndungsfotos.
Nicht auszudenken, was der irre Amok-Läufer von Favoriten noch alles anstellen könnte. Trotzdem lässt sich die Staatsanwaltschaft Wien bei der Freigabe der Fahndungsbilder Zeit. Die Polizei kann derzeit Bilder aus einer Überwachungskamera nicht an die Medien schicken. Zeugen haben den Täter darauf bereits identifiziert.
Abwägung. ÖSTERREICH fragte beim Strafrechtsexperten Andreas Strobl nach, wieso das so ist. „Solange die Chance besteht, dass man den Täter durch andere Ermittlungen dingfest machen kann, muss laut Strafprozessordnung unter möglichster Schonung der Persönlichkeitsrechte und Wahrung der Identität gesucht werden. Der Eingriff in die Privatsphäre muss den zu erwartenden Vorteil aus der Lichtbildveröffentlichung deutlich überwiegen“, so Strobl. Larissa Eckhardt