Die 31-jährige Wienerin wird rechtskräftig in eine Anstalt eingewiesen.
Ein Schwurgericht am Wiener Landesgericht hat am Donnerstag eine Wienerin einstimmig und rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die 31-Jährige hatte am 15. September in einem Hotelzimmer ihre Lebensgefährtin erdrosselt, war dabei aber laut Gerichtsgutachten wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig.
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Das Pärchen hatte laut Anklage eine On-Off-Liebesbeziehung geführt. Allerdings kam es bei der Älteren im Sommer 2018 zu einer Wesensveränderung, als die beiden in Kroatien eine Fischvergiftung bekamen. Sie fühlte sich schwer krank und glaubte, von den Ärzten, die mit der Pharmaindustrie in "übler Verbindung" stünden, durch Medikamente vergiftet zu werden. Ihre Freundin konnte sie überreden, sich in die psychiatrische Abteilung des AKH zu begeben, dort lehnte sie die medikamentöse Behandlung jedoch rasch ab und verließ nach nur einer Nacht auf Revers das Spital.
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Die Frauen hatten für ein erholsames Wochenende in dem Wiener Hotel eingecheckt. Die Rezeptionistin bekam jedoch einen heftigen Streit der beiden Gäste mit. Am folgenden Vormittag bat die 31-Jährige um Hilfe, weil es ihrer Freundin nicht gut gehe. Im Schlafzimmer lag die Leiche der 25-jährigen Deutschen, die mit dem Gürtel eines Bademantels erdrosselt worden war.
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Laut Gutachten war die junge Frau zu diesem Zeitpunkt durch Medikamente betäubt, woraus sich auch das Fehlen von Abwehr- oder Kampfverletzungen erklärt. Auch die 31-Jährige hatte, wie die Blutanalyse ergab, Benzodiazepinderivate konsumiert - allerdings wird eine Wirkung dieser Mittel während der Tat vom Gutachter ausgeschlossen.
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Bei ihrer Einvernahme machte die 31-Jährige mittlerweile einen klareren Eindruck, wofür ihre Verteidigerin Astrid Wagner die wirksame Medikation in der Haft verantwortlich machte. Auf Befragung von Richter Stefan Apostol gab sie sich auch einsichtig bezüglich ihrer Krankheit. Mittlerweile glaube sie nicht mehr daran, vergiftet zu werden. An die Geschehnisse am 15. September 2018 und an die eigentliche Tat konnte sich die Angeklagte nicht mehr erinnern.