Jahrelanges Martyrium

Freundin über Jahre hinweg verprügelt: Neun Jahre Haft

27.09.2019

Wegen fortgesetzter Gewaltausübung - Wiener Landesgericht ortete 'jahrelanges Martyrium'.

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© Symbolbild / Getty Images
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Wien. Ein 33-jähriger Wiener, der seine Freundin über Jahre hinweg verprügelt hat, ist am Freitag am Landesgericht wegen fortgesetzter Gewaltausübung zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Betroffene habe ein "jahrelanges Martyrium" erlitten, stellte Richterin Helene Gnida fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
Der Schöffensenat ging davon aus, dass die 26 Jahre alte Frau seit dem Frühjahr 2016 vom Angeklagten alle drei bis vier Tage und ab Februar 2019 täglich geschlagen, getreten oder gewürgt wurde, "wobei es eher Faustschläge als Ohrfeigen waren", wie die Richterin unter Bezugnahme auf die Angaben der Betroffenen betonte. Für die erlittenen körperlichen und seelischen Schmerzen bekam diese insgesamt 5.300 Euro zugesprochen. Der 33-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin legte bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren Strafberufung ein.
 
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe in der mehrstündigen Verhandlung als erlogen bezeichnet. Seine Ex sei "sehr böse" und wolle ihn "loswerden".
 

Gemeinsames Kind kam als Vater in Haft saß

 
Die beiden waren seit 2013 ein Paar, 2014 kam ein Sohn zur Welt. Zu diesem Zeitpunkt saß der Vater im Gefängnis, nachdem er im Zuge einer Auseinandersetzung einen Widersacher mit einem Klappmesser niedergestochen hatte. Im September 2015 wurde er enthaftet und bezog mit seiner Partnerin eine Wohnung in Wien-Floridsdorf.
 
Wenige Monate später soll er damit begonnen haben, die Frau regelmäßig zu verprügeln, die im Unterschied zu ihm arbeiten ging. Der 33-Jährige war eigenen Angaben zufolge drogensüchtig. Laut Anklage traktierte er seine Partnerin aus nichtigsten Anlässen. Als sie ihm beispielsweise zu trockene Erdäpfeln servierte, soll er sie zu Boden geprügelt haben. Tritte oder Würgen standen der Staatsanwältin zufolge ebenfalls auf der Tagesordnung.
 
Weil sie ihrem Sohn den Vater nicht nehmen wollte, verheimlichte die Frau, die selbst ohne Vater aufgewachsen war, die Übergriffe vor ihrer Mutter und ihrer Großmutter. Diese sprachen sie immer wieder auf blaue Flecken und Verletzungsspuren an. Sie sei gestolpert und habe sich angeschlagen, machte sie ihren Angehörigen vor.
 

Schwere Körperverletzung

 
Schließlich zog die 26-Jährige mit ihrem Buben bei ihrer Großmutter ein, doch ihr Freund ließ sich nicht abwimmeln. Einmal brach er ihr laut Anklage eine Rippe, ein anderes Mal das Nasenbein. Am Ende flüchtete die Mutter mit ihrem Kind ins Frauenhaus, nachdem der Fünfjährige der Großmutter erzählt hatte, er traue sich nicht mehr heim, "weil der Papa die Mama haut".
 
Der Angeklagte behauptete, er sei "ein ruhiger Mensch, das habe ich in der letzten Haft gelernt". Seine Ex-Freundin sei dagegen "in einem schwierigen Alter", daher habe er sich mit ihr schwergetan: "Wir haben stundenlang gestritten. Ich war mit den Nerven am Ende. Da ist sie auf mich losgegangen." Er habe nie die Hand gegen sie gehoben, versicherte er.
 
Als die Frau auf Zutun ihrer Familie Anzeige auf einer Polizeiinspektion erstattete, hielten die Beamten mit ihrem Einverständnis "einen riesenblauen Fleck am Auge" (Richterin) fotografisch fest. Außerdem waren Hämatome an der Schulter, an der Brust und am Hals zu sehen. Auf die Frage, wie er sich den Nasen-und Rippenbruch erkläre, behauptete der 33-Jährige: "Sie hat mit dem Kleinen gespielt und hat sich die Nase ang'haut." Außerdem sei der Sohn beim Spielen manchmal "bei ihr angekommen".
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