Gutachten muss klären, ob der Verdächtige zurechnungsfähig ist oder Verrückten nur spielt.
Mit einem einzigen Schuss aus einer Glock-Pistole, für die Alois H. keine Berechtigung hatte, sie außer Haus zu tragen, erschoss der 46-jährige Bewohner von der Stiege 6 in einem Gemeindebau seinen Nachbarn von der Stiege 1. Der überaus sympathische Angestellte und Hobbyfotograf Andreas U. (47) starb vor den Augen einer geschockten Zeugin.
Wie berichtet, hatte der 47-Jährige an diesem Tag Geburtstag und sah sich mit einer guten Bekannten von der Stiege im Hof auf einer Parkbank am Handy YouTube-Videos an.
Anna B. (Name geändert) hatte Andreas U. zum Geburtstag gratuliert und sich zu ihm gesetzt, als plötzlich Alois H. (der sich oft über Lärm im Hof beschwerte) auftauchte, mit der Waffe herumfuchtelte und abdrückte. Die Zeugin konnte flüchten, der Täter (für den die Unschuldsvermutung gilt) spazierte davon. Später stellte er sich der Polizei.
Wohl im Laufe des heutigen Tages wird die U-Haft über den bisher völlig unauffälligen, zuletzt gekündigten Tischler verhängt werden, der nur wirr redet, sich an nichts erinnern kann, keine Erklärung für die Tat findet und wohl auch wegen Eigengefährdung streng überwacht und isoliert auf der Krankenstation der Haftanstalt Josefstadt liegt.
Wie beinahe in allen Fällen zuletzt, wird wohl ein Gutachter klären müssen, ob der Verdächtige geistig und seelisch abartig und nicht zurechnungsfähig ist – oder den Verrückten nur spielt.(kor)