Applaus für Urteil
Gehbehinderte Frauen in Wien beraubt: 22 Jahre Haft!
01.10.2019
Der Staatsanwalt bezeichnete die Raubserie 'höchstverwerflich'. Die beiden Angeklagten legten Berufung ein.
Für eine laut Staatsanwältin "höchst verwerfliche" Raubserie sind zwei junge Männer am Dienstag am Wiener Landesgericht zu jeweils elf Jahren Haft verurteilt worden. Die jeweils 22 Jahre alten Angeklagten hatten sich gezielt gehbehinderte Pensionistinnen als Opfer ausgesucht und diese bei den Überfällen zum Teil schwer verletzt. Dem Duo erschien die Strafe zu hoch, es meldete Berufung an.
Opfer:"Mir tut jetzt noch alles weh"
"Mir tut jetzt noch alles weh", sagte das einzige Opfer, das zur Verhandlung erschienen war, als sich die beiden Beschuldigten bei ihr entschuldigten. Diese Frau war noch relativ glimpflich davongekommen. Von den insgesamt zwölf betagten Damen im Alter zwischen 73 und 89 Jahren zogen sich einige u.a. Arm- und Beinbrüche zu, eine sogar ein Schädel- Hirntrauma. Alle Opfer waren auf Gehstöcke, die meisten auf Rollatoren angewiesen. Eine Seniorin hatte auch eine Sauerstoffflasche dabei.
Die Angeklagten mit türkischen Wurzeln hatten sich ihre Opfer ausgesucht, da ihnen diese verhältnismäßig wehrlos erschienen. Dennoch gingen sie verhältnismäßig brutal vor: Nachdem sie den Frauen ins Stiegenhaus oder den Aufzug gefolgt waren, stießen sie diese um, schlugen ihnen gegen den Kopf oder brachten sie beim Entreißen der Taschen zu Sturz. Die Beute bei den Überfällen seit Jahresbeginn betrug nicht einmal 600 Euro. Anfang März wurden die beide auf frischer Tat erwischt und trotz Gegenwehr festgenommen.
Beide Beschuldigte, vertreten von Nikolaus Rast und Philipp Winkler gaben bei Gericht alle Taten zu, es täte ihnen sehr leid und sie würden sich schämen, verweigerten aber ansonsten die Aussage. Die Rechtsvertreter erklärten die Taten ihrer Mandanten mit deren Heroinsucht und wiesen auf deren ihr junges Alter hin.
Richter: Urteil sei 'schuld- und tatangemessen!'
Richter Johannes Varga verkündete nach einem kurzen Prozess und ebensolcher Beratung des Schöffensenats das Urteil: Elf Jahre seien bei einem Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahren "schuld- und tatangemessen". Mildernd wurden das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit gerechnet, erschwerend vor allem, dass gezielt wehr- und hilflose Opfer ausgewählt wurden. Nach Beratung mit den Anwälten meldete das Duo Berufung gegen die Strafhöhe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist deshalb vorerst nicht rechtskräftig.