Wegen möglichen Behördenversagens
Getötete 13-Jährige: Eltern-Anwalt will Republik klagen
02.07.2021''Diese Überlegung ist mit Sicherheit in meinem Kopf'', meinte der Rechtsanwalt.
Wien. Die Eltern der am vergangenen Samstag auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt tot aufgefundenen 13-Jährigen lassen eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich wegen möglichen Behördenversagens prüfen. Das gab Rechtsvertreter der Familie, Florian Höllwarth, am späten Freitagnachmittag bekannt. "Diese Überlegung ist mit Sicherheit in meinem Kopf", meinte der Rechtsanwalt im Gespräch mit der APA.
Es gelte jetzt, zunächst den Akt zu studieren und das Strafverfahren abzuwarten. Er werde "in aller Ruhe und eingehend" mögliche Fehler der Behörden prüfen, die für ihn nahe liegen. Denn unter den festgenommenen Tatverdächtigen befänden sich Männer, die längst einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten hätten und sich im Tatzeitpunkt nicht mehr im Land befinden hätten dürfen. "Das verstehen die Leute nicht. Einerseits werden gut ausgebildete, bestens integrierte Geflüchtete abgeschoben, Lehrlinge, die einen Arbeitsplatz ausfüllen und für ihren Chef da sind. Und diese Leute (gemeint: die Tatverdächtigen, Anm.) sind unkontrollierbar weiter da und ihr Asylverfahren kann nicht zu Ende gebracht werden", hielt Höllwarth fest.
U-Haft verhängt
Das Wiener Landesgericht für Strafsachen hat unterdessen am Freitag im Zusammenhang mit der getöteten 13-Jährigen über zwei Tatverdächtige im Alter von 16 und 18 Jahren die U-Haft verhängt. Das teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf APA-Anfrage mit. Die beiden aus Afghanistan stammenden Burschen hätten vor der Haftrichterin Angaben gemacht und sich nicht geständig gezeigt. Die U-Haft sei bis 16. Juli rechtswirksam, sagte Salzborn.
Wie die Sprecherin erläuterte, wurde die U-Haft wegen des Verdachts auf Vergewaltigung mit Todesfolge verhängt. Demnach wird derzeit nicht wegen Mordes ermittelt, was sich jedoch jederzeit - sollte sich die Beweislage ändern - modifizieren lässt. Wesentlich dafür dürfte das schriftliche Obduktionsgutachten sein, das noch nicht vorliegt und von dem sich die Strafverfolgungsbehörden nähere Aufschlüsse zur Todesursache erhoffen. Nach Auffinden der Leiche hatte es seitens der Polizei geheißen, das Mädchen sei erstickt bzw. erstickt worden.
Dem Vernehmen bestreiten die in U-Haft genommenen Tatverdächtigen, Tötungshandlungen gesetzt zu haben. Sie behaupten, das Mädchen hätte aufgrund der konsumierten Drogen - es soll sich um eine größere Menge Ecstasy gehandelt haben - das Bewusstsein verloren.
Von zumindest zwei Verdächtigen missbraucht
Der 16-Jährige soll seinen Angaben zufolge mit dem 13 Jahre alten Mädchen näher bekannt gewesen sein. Sie soll sich mit dem Burschen am vergangenen Freitag zunächst am Donaukanal getroffen und diesen dann in die Wohnung des 18-Jährigen begleitet haben. Dort soll die 13-Jährige dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge von zumindest zwei Verdächtigen missbraucht worden sein. Offizielle Bestätigung seitens der Strafverfolgungsbehörden gab es dafür vorerst keine. Der 16-Jährige behauptet, er habe die Rettung gerufen, nachdem das Mädchen das Bewusstsein verloren habe. Er - und nicht der 18-jährige Wohnungsbesitzer, wie es zunächst geheißen hatte - soll die 13-Jährige aus der Wohnung getragen und auf einer davor befindlichen Grünfläche abgelegt haben.
Um 6.59 war bei der Rettung ein Notruf eingegangen. Zeugen hatten die 13-Jährige an einen Baum gelehnt entdeckt und mit der Reanimation begonnen. Einsatzkräfte übernahmen, die Versuche, die Jugendliche wiederzubeleben, blieben aber erfolglos.
Mittlerweile befinden sich in dieser Sache drei mutmaßliche Täter bzw. Mittäter - neben dem 16- und dem 18-Jährigen ein Landsmann in Alter von 23 Jahren - in Haft. Nach einem möglichen vierten Tatbeteiligten aus Afghanistan - er ist 22 Jahre alt - wird über die Landesgrenzen hinaus gefahndet. Ob auch der am Mittwoch festgenommene 23-Jährige in U-Haft genommen wird, entscheidet sich am Wochenende.
Obergrenze des Strafrahmens
Bezogen auf das allfällige Strafausmaß, das den Tatverdächtigen im Fall einer Anklageerhebung droht, würde es übrigens keinen Unterschied machen, ob sie wegen Mordes oder Vergewaltigung mit Todesfolge belangt werden. Die Obergrenze des Strafrahmens wäre dieselbe - der 16-Jährige müsste nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit bis zu 15 Jahren, der 18-Jährige als junger Erwachsener mit bis zu 20 Jahren und die über 21-Jährigen mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft rechnen.