Wien
Häftlinge von Wärter missbraucht
20.02.2015Ein Gefängniswärter soll Insassinnen der JA Josefstadt vergewaltigt haben.
Paukenschlag im Prozess um einen Wachebeamten der Justizanstalt Josefstadt: Revierinspektor Gerald P. (40) soll zwei Insassinnen des Gefängnisses sexuell missbraucht haben. Während die Anklage bislang von einem minderschweren Fall ausging, weil keine Gewalt im Spiel gewesen sein soll, ergab sich für Einzelrichter Andreas Böhm am Freitag ein völlig anderes Bild: „Hier muss zwingend ein Schöffensenat prüfen. Wenn die Aussagen der Betroffenen stimmen, ist der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt.“
Angeklagter
beteuerte Unschuld
„Ich habe nichts gemacht, Herr Rat“, beteuerte der suspendierte Beamte. Doch davon ging auch die Staatsanwaltschaft nicht aus. Zweimal soll Gerald P. 2012 Sex im Häfen mit Insassinnen gehabt haben. Unter Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, weil die Opfer dem Revierinspektor anvertraut waren. Bei einer Verurteilung in diesem Anklagepunkt wäre der 40-Jährige wohl relativ glimpflich (Höchststrafe 3 Jahre) davongekommen.
Davon kann er jetzt nicht mehr ausgehen. Richter Böhm lag die Aussage einer Betroffenen vor, wonach die sexuellen Handlungen doch zumindest unter Druck (siehe Kasten) stattgefunden haben. Deshalb hat er am Landesgericht ein Unzuständigkeitsurteil gefällt und dies mit der Indizien-Lage begründet.
Jetzt drohen
10 Jahre Haft
Sollte der Justizwachebeamte, für den die Unschuldsvermutung gilt, tatsächlich wegen Vergewaltigung abgeurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.
"Hatte Angst um Job"
Vor Gericht packte eine der Ex-Gefangenen über die Praktiken aus.
Eine der betroffenen früheren Insassinnen des Gefängnisses sagte am Freitag als Zeugin aus. Vier Monate saß sie ein, arbeitete als Reinigungskraft.
„Als Insassin hatte ich keine Wahl. Und ich wollte auch nicht meine Arbeit verlieren“, sagte die Zeugin. Der Wachebeamte habe sie unter körperlichen Druck dazu genötigt, ihn zunächst in einem Kammerl oral zu befriedigen.
Später sei es in einem Aufenthaltsraum, den der Beamte hinter sich verschlossen hatte, auch zum Geschlechtsverkehr zwischen den beiden gekommen.