Beide Opfer wurden bei dem Angriff im Nahbereich einer U 3-Station schwersten verletzt. Der Schläger, der wegen zweifachen Mordversuchs angeklagt war, erhielt wegen zweifachen Mordversuchs 19 Jahre Haft.
Wien. Einen fürchterlichen Anschlag auf zwei Obdachlose soll ein Serbe (29) verübt haben. Der Mann hatte in der Nacht auf den 16. Juli 2024 in der Meiselstraße in Rudolfsheim-Fünfhaus einen Mann und eine Frau mit einem Hammer bewusstlos geschlagen und äußerst schwer verletzt. "Es grenzt an ein Wunder, dass die beiden überlebt haben", sagte die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung.Der Prozess wegen versuchten Mordes wurde am Donnerstag am Landesgericht Wien verhandelt.
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Bei der brutalen Attacke erlitt der 51 Jahre alte Wohnungslose ein Schädel-Hirn-Trauma sowie ein komplexes Mittelgesichtstrauma, mehrfache Mittelgesichtsfrakturen, ein Subduralhämatom, Nasenbeinbrüche und zahlreiche Rissquetschwunden.
Die 43-jährige Frau trug ein schweres offenes Schädel-Hirn-Trauma mit zwei Schnittverletzungen in der linken Schläfenregion, ein linksseitiges Galeohämatom, eine offene Impressionsfraktur der knöchernen Schädelkapsel mit zahlreichen Bruchfragmenten, eine Subarachnoidal- und Subduralblutung und eine Blutung in den linken Schläfenlappen samt Verlagerung der Gehirnmittellinie davon. Außerdem wurde im Spital ein verschobener Bruch des linken Jochbogens sowie Schnittverletzungen hinter dem linken Ohrläppchen festgestellt.
Angriff war unvermittelt
Weshalb es zu der Attacke kam, die Passanten mit ihren Smartphones gefilmt hatten, war weder für die Betroffenen noch Augenzeugen nachvollziehbar. Die Opfer saßen auf einer Bank, als sich ihnen der Angeklagte annäherte, zunächst auf den Mann hintrat und dann den Opfern mit dem Hammer wuchtige Schläge gegen den Kopf- und Gesichtsbereich versetzte.
Alkohol und Drogen
"Er ist schwerster Alkoholiker und konsumiert Drogen", führte die Verteidigerin ins Treffen. Der Bruder ihres Mandanten sei vor einigen Jahren vor dessen Augen ertrunken, was er kaum verkraftet habe. Seither versuche er sich mit Substanzen zu betäuben. "Da wird er unberechenbar", meinte die Anwältin. Mit Tötungsabsicht habe der Angeklagte aber nicht gehandelt.
Der 29-Jährige behauptete anschließend in seiner Einvernahme, die Frau sei gegen ihn "negativ eingestellt" gewesen: "Sie hat mir gedroht, dass sie mich töten will, dass ich ein Polizist bin." Der Mann wiederum habe Anstalten gemacht, ihn anzugreifen: "Da habe ich mit dem Hammer geschlagen. Ich habe das im Affekt gemacht." Nachdem die Opfer bewusstlos am Boden lagen, nahm der Angeklagte auch noch ihre Taschen an sich, weswegen auch schwerer Raub und Diebstahl von der Anklage mitumfasst waren.