"War im Blutrausch"

Urteil: 12 Jahre Haft für Obdachlosen-Killer

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Der heute 18-Jährige kam mit blütenweißem Hemd zu seiner Mordverhandlung im Schwurgerichtssaal und wurde in der Folge zu 12 Jahren Haft verurteilt. 

Das Gerichtsurteil im Fall des Obdachlosen-Killers ist bekannt: Zwölf Jahre Haft samt Einweisung!

Auftakt zum Prozess um die äußerst brutalen Bluttaten eines laut Gutachtens "Serienmörders": Vor den Augen zahlreicher Journalisten wurde der mittlerweile 18-jährige Wiener ins Gericht geführt. Angezogen war der mutmaßliche Doppelmörder in Schwarz-Weiß. Begleitet von zwei Justizwachebeamten wurde er in den großen Schwurgerichtssaal geführt. Dabei wirkte der 18-Jährige, der mittlerweile längere Haare trägt, äußerst ruhig und gefasst, zeigte vorerst keinerlei Gefühlsregung.

Kaum zu glauben bei den schweren Anschuldigungen, die dem Wiener vorgeworfen werden. Denn auf seinen Streifzügen 2023 durch Wien - damals war er noch 17 Jahre alt -, auf denen er schlafende und wehrlose Obdachlose bewusst gesucht hatte, soll er seine Opfer brutal zum Teil mit einem Messer attackiert haben. 

Arbacher-Stöger Obdachlosen-Killer
© APA
× Arbacher-Stöger Obdachlosen-Killer

Zwei Opfer, ein 55-Jähriger und ein gebürtiger Ungar (56) kamen bei den schweren Messer-Attacken ums Leben. Eine 51-jährige Frau überlebte nur schwer verletzt. Tatmotiv sollen "Wut, Unruhe und Traurigkeit" gewesen sein. Ein Gutachten bescheinigt dem Teenager "Schuldfähigkeit" zu den Zeitpunkten der Taten.

"Ich bekenne mich schuldig", sagte der 18-Jährige in seiner Einvernahme vor Gericht. "Ich hab es gemacht. Ich bereue es", so der Angeklagte, der ausführlich zu den vorgeworfenen Morden Stellung nahm. "Wenn ich schon entscheide über Leben und Tod, muss ich das machen", erläuterte der 18-Jährige.

Er sei "in eine Art Blutrausch verfallen", meinte der Angeklagte. Er habe sich "vor jeder Tat dreckig gefühlt und schmutzig. Ich musste komplett sauber sein, frisch geduscht, gesäubert." Er sei "ein dummer Mensch gewesen, der durch die Gegend geht und Menschen umbringt". Das habe ihn schon "eine längere Phase, zwei bis drei Monate beschäftigt". Der Gedanke habe ihn "nicht mehr losgelassen."

Bei den Taten: "Ein Gefühl der Erfüllung"

"Es waren nicht gezielt obdachlose Menschen", betonte der Angeklagte. Er habe den Opfern "nicht in die Augen schauen können. Ich konnte nicht das Leiden im Gesicht sehen. Es waren schlafende Menschen." Nach dem ersten vollendeten Mord habe ihn "ein Gefühl von Erfüllung" überkommen: "Das Opfer sollte sterben." Er habe sich "einerseits schlecht gefühlt. Andererseits war es ein Reiz, den ich noch nie gespürt habe. Irgendwie hat es mir das gegeben, was ich gesucht habe". "Der kleine Teufel hat gesiegt", bemerkte der Angeklagte. "Der große Teufel", korrigierte der vorsitzende Richter Andreas Hautz.

Dem bei den Bluttaten erst 17-jährigen Gymnasium-Abbrecher drohen bei einer Verurteilung 15 Jahre Haft. Laut Staatsanwältin Julia Kalmar hatte der Angeklagte seit Kindertagen bereits Mordfantasien. Er habe beim Gedanken daran "Erregung und Gänsehaut" verspürt. 

Top-Anwalt über Angeklagten: "Kein empathieloses Monster"

Laut seinem renommierten Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger sei der 18-Jährige aber "kein empathieloses Monster", sondern ein "lieber, netter 18-Jähriger". Er sei von seiner schwierigen Kindheit geprägt, die Eltern hätten sich scheiden lassen, als er zwei Jahre alt war. Die neue Partnerin des Vaters - seine Stiefmutter - hätte den Angeklagten "psychisch missbraucht" und später dessen geliebte jüngere Halbschwester erschossen und im Anschluss Suizid begangen.

"Ich bin zum Teil mit ihr gestorben", sagte der 18-Jährige dazu. Die Stiefmutter habe ihm "einen Teil meines Lebens genommen", denn er habe die Halbschwester geliebt. Nach ihrem Tod habe er verstärkt Drogen - Kokain, Ketamin und andere Substanzen - konsumiert.

Seine leibliche Mutter sei manisch-depressiv gewesen und habe ihm "die Liebe, die man bei ihr gesucht hat, nicht gegeben." Er habe "nur Hass bekommen." Sein Vater sei "ein guter Vater für mich" gewesen, "aber was mir gefehlt hat, war ein Vater, der sich durchsetzen kann. Er will es jedem Recht machen. Das ist der falsche Weg. Er ist ein schwacher Mensch". Ihm hätte "ein Mann mit Durchschlagskraft" als Vater-Figur gefehlt.

Vor Gericht wird auch eine Gewalttat gegen seine eigene Mutter verhandelt. Am 18. September 2023 ging er dann laut Anklage auf seine Mutter los und fügte ihr mehrere Rippenbrüche, eine Schädelprellung, Hämatome und Abschürfungen am ganzen Körper zu, indem er ihr einen Faustschlag ins Gesicht versetzte und anschließend auf Kopf und Körper der zu Boden gestürzten Frau eintrat. 

Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Burschen, zu sämtlichen Tatzeitpunkten zurechnungsfähig und damit schuldfähig gewesen zu sein. Der Sachverständige Peter Hofmann stellte jedoch fest, dass von dem 18-Jährigen infolge einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung eine immense Gefahr ausgeht. Hofmann bezeichnete den 18-Jährigen in seiner Expertise als "Serienmörder".

Diese seien dadurch gekennzeichnet, "dass sie oftmals noch einen stärkeren Reiz erleben wollen" und bei ihren Taten "nach anderen Opfern, anderen Örtlichkeiten und anderen Tötungsmethoden suchen." Dem Gutachten zufolge sind ohne therapeutische Maßnahmen mit großer Wahrscheinlichkeit zukünftig wieder Straftaten mit schweren Folgen zu erwarten, weshalb die Staatsanwaltschaft gemäß § 21 Absatz 2 StGB zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt hat.

Verteidiger Arbacher-Stöger bat die Geschworenen darum, bei der Strafbemessung "Augenmaß" walten zu lassen und seinem Mandanten "keine brachiale Strafe" zu geben: "Die Einweisung möchte er sowieso. Er möchte, dass ihm geholfen wird und dass er gesund wird."   Dem Angeklagten hatten nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bis zu 15 Jahre Haft und die zeitlich unbefristete Unterbringung im Maßnahmenvollzug gedroht. Mit der Entlassung ist nach Verbüßung der über ihn verhängten Haft erst dann zu rechnen, wenn von einem psychiatrischen Sachverständigen festgestellt wird, dass die haftbegleitenden therapeutischen Maßnahmen ihre Wirkung entfaltet haben und von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht.

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