Das Oberlandesgericht hielt am Urteil wegen grob fahrlässiger Tötung fest.
Wien. Der Fall hatte am 10. September des Vorjahres das ganze Land schockiert und führte in Wien zu einer Verschärfung der Regeln für Halter von Listenhunden.
Der einjährige Waris war mit seinen Großeltern am Abend in der Ziegelhofstraße (Wien-Donaustadt) spazieren, als der Bub von einem Rottweiler angefallen und in den Kopf gebissen wurde. Wenige Tage später erlag Waris im Spital seinen schweren Verletzungen.
Die Halterin (49) des Kampfhundes, der mittlerweile eingeschläfert wurde, hatte 1,4 Promille, dem Tier keinen Maulkorb angelegt und ihn nicht an der kurzen Leine geführt. Sie wurde im März wegen grob fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, und zur Zahlung von 65.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.