Bereits 11 Fälle

Hunde-Todesfalle: Hitze im Auto hat auch heuer Saison

20.07.2020

Trotz des milden Sommers verzeichnet die Tierschutzombudsstelle Wien bereits 11 Fälle bei denen Tierretter Vierbeiner aus erhitzen Autos befreien mussten.

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© c Getty Images
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Wien. Obwohl die große Hitze in diesem Sommer bislang ausgeblieben ist, informiert die Tierschutzombudsstelle auch heuer wieder zu den Gefahren für die Tiere im Auto. „Die Gefahr für Hunde, die im Auto zurückgelassen werden, ist genauso groß wie in jedem Sommer“, so Tierschutzstadträtin Ulli Sima. Weiter appelliert sie an alle TierfreundInnen, diese Gefahren nicht zu unterschätzen seien.

„Einige Menschen glauben, dass aufgrund der milden Temperaturen und des wechselhaften Wetters das Gebot, den Hund ja nicht im Auto zurückzulassen, heuer nicht gilt“, warnt Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien. „Dabei ist genau das Gegenteil der Fall, gerade weil das Wetter so unbeständig ist und schnell umschlägt.“
 
Es sind insgesamt 11 Fälle von in Autos zurückgelassenen Hunden die bei der Tierschutzombudsstelle Wien bisher eingelangt sind.
 

Erhebliche Gefahr bereits ab 20 Grad 

 
Bereits ab einer Außentemperatur von 20 Grad Celsius kann das Auto zur tödlichen Falle für Hunde werden. „Konkret heißt das: Ein bei 24 Grad in der Sonne geparktes Auto kann innerhalb von 20 Minuten eine Innentemperatur von 48 Grad erreichen. Für Hunde führt dies in kurzer Zeit zu einem lebensbedrohlichen Zustand oder sogar zum Tod!“, so Eva Persy. Studien zeigen, dass etwa die Hälfte aller Hitzschlag-Patienten trotz intensiver tierärztlicher Betreuung nicht gerettet werden können. Für viele überraschend: Der Tod aufgrund eines Hitzschlags kann bis zu 48 Stunden nach dem Vorfall eintreten. Selbst wenn ein Hund lebend aus einem überhitzten Auto befreit werden kann, gibt es somit keinerlei Garantie, dass er tatsächlich überlebt.
 

Strenge Strafen für HundehalterInnen

Personen, die ein Tier einer derart qualvollen Situation aussetzen, können für ihr Verhalten laut Tierschutzgesetz zur Rechenschaft gezogen werden – mit einer Geldstrafe von bis zu 3.750 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro). Außerdem droht eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch (§222).


Tipps und Hinweise zum Thema „Hund im Auto“ 

 
Was tun, wenn man einen zurückgelassenen Hund im Auto entdeckt und Gefahr der Überhitzung droht?
 
Wenn der Hund stark hechelt, apathisch da liegt und/oder nicht oder kaum auf Klopfen und Bewegungen an der Scheibe reagiert, dann
 
Ø  Sofort die Polizei unter 133 rufen und Autokennzeichen durchgeben
 
Ø  Den Wagen öffnen (lassen) und das Tier befreien
 
Ø  Erste Hilfe leisten: Den Hund in den Schatten bringen und mit frischem, lauwarmem Wasser versorgen. Bitte kein kaltes Wasser geben oder über den Hund gießen – das belastet den Kreislauf zusätzlich!
 
Ø  Den Hund umgehend medizinisch versorgen lassen
 
Wenn der Hund ansprechbar ist, dann
 
Ø  LenkerIn ausrufen lassen, wenn möglich (z.B. im Supermarkt, Shopping-Center)
 
Ø  Am Wagen bleiben und Zustand des Hundes beobachten
 
Ø  Wenn sich der Zustand des Tieres verschlechtert, dann Polizei rufen, Autokennzeichen durchgeben, Wagen öffnen (lassen), Hund im Schatten mit Trinkwasser versorgen und ggf. veterinärmedizinisch behandeln lassen
 

 

 
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