Hinweise auf Notwehr verdichten sich

Iraner (38) in Wien erschossen: Es war Erpressung

08.05.2023

Im Fall des 38-jährigen Iraners, der am Sonntag in Wien-Simmering erschossen wurde, gibt es eine überraschende Wende.

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Wien. Nach wie vor bleibt unklar, was in einer Visitenkartendruckerei in Simmering tatsächlich passiert ist. Was feststeht, ist, dass ein 38-jähriger Iraner – Mojtaba B., der erst seit zwei Jahren im Lande weilt – von mindestens einer Kugel in die Brust getroffen wurde. Und hernach im Spital verstarb.

Direkte Augenzeugin dürfte seine Lebensgefährtin Elham J. (26) gewesen sein, die auf der Straße mit blutverschmierten Händen und Oberkörper in Tränen ausbrach und nur mit aller Mühe von den auf der Simmeringer Hauptstraße eintreffenden Polizisten beruhigt werden konnte.

Als Hauptverdächtiger wurde alsgleich der Geschäftsinhaber Yusof A. (34) gesucht und kurz darauf in einem nahen Park verhaftet. Die Tatwaffe hatte der Iraner bei sich – doch wie und warum der Todesschuss unter Landsleuten gefallen ist, darüber herrscht noch große Unklarheit.

Freundin des Opfers angezeigt

Gerangel. Um Ablauf und Hintergründe zu klären, wurde am Montag Elham, die Freundin des Niedergeschossenen, vorläufig festgenommen und – wie Polizeisprecher Daniel Fürst gegenüber ÖSTERREICH bestätigte – nach ihrer Einvernahme auf freiem Fuß wegen Erpressung angezeigt. Die 26-Jährige wurde von einem Freund des Paares abgeholt.

Zu klären bleibt, wem die Handfeuerwaffe gehörte – ob kaltblütig vom Ladeninhaber geschossen wurde oder ob es ein Gerangel war, bei dem sich eine Kugel löste. Insofern ist sogar Notwehr denkbar und möglich. Die Hinweise darauf verdichten sich.

Als Motiv wird derzeit ein Streit um Geld von der Kripo verfolgt – zumal es erst vor Kurzem einen Vorfall im Shop von A. gegeben hat. Damals hatte jemand (vielleicht sogar dasselbe Paar wie am Sonntag) wegen Fehldruckkosten den Laptop und den halben Laden des Geschäftsmannes – eines Christen und bekennenden Kritikers des Mullah-Regimes im Iran – kurz und klein geschlagen.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

(kor)

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