Hündin überlebte
Pleitier (63) erstach Ehefrau in Traumhaus - lebenslang
04.06.2024Der brutale Fall um einen hoch verschuldeten Hochstapler, der seine junge Frau tötete, endete mit dem - nicht rechtskräftigen - Schuldspruch "lebenslang". Vom Angeklagten kam kein Wort der Reue oder Entschuldigung, während die Schwester und Mutter immer wieder in Tränen ausbrachen.
Wien. Ein 63-Jähriger musste sich am Dienstag vor dem Landesgericht in Wien wegen Mordes verantworten. Er soll seine 34-jährige Ehefrau mit einem Stanley- und Fleischmesser im Ankleidezimmer unvermittelt angegriffen und getötet haben. Sein Versuch auch den Hund des Opfers, Ruby, zu töten, scheiterte.
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Kennengelernt hatten sich die beiden in einem Kartencasino. Die 34-jährige Rumänin arbeitete zu dieser Zeit als Croupière, der doppelt so alte IT-Unternehmer war Spieler.
Die anfängliche Liebesgeschichte endete in einem Blutdrama. Laut Anklage hatte sich der Wiener bei der jungen Frau als erfolgreicher Investor vorgestellt. Er soll sie mit Uhren, Schmuck und teuren Reisen überhäuft haben. Nur ein Jahr nach dem Kennenlernen läuteten für die beiden bereits die Hochzeitsglocken.
In Berufsunfähigkeitspension und bereits seit 1996 laufend mit insgesamt 149 Exekutionen konfrontiert, hatte es der Angeklagte in Wirklichkeit nicht geschafft, Ordnung in seine finanziellen Schwierigkeiten zu bringen.
Das Geld für seine hohen Ausgaben besorgte er sich von Freunden und Bekannten. Diesen versprach er ertragreiche Investitionen versprach oder kommende Erbschaften vorgaukelte. Auch als der Schuldenberg bereits unübersehbar geworden war, "kaufte" er ohne einen Groschen um eine Million Euro ein Haus in Liesing. Wortgewandt gelang es ihm, zahlreiche Ausreden zu finden, weshalb er nicht bezahlen konnte - die Gelder wären investiert, die Bitcoins nicht so schnell zu verkaufen etc. Der Plan, mit einem Lottogewinn zu Reichtum zu kommen, pro Runde verspielte er 500 bis 1.000 Euro, führte zu nichts.
Kurz nachdem sie in ihr Luxus-Traumhaus in Liesing nahe des Großgrünmarktes eingezogen waren, dürften sich finanzielle Probleme stark zugespitzt haben.
Nur Tage nach der Bluttat hätte ein klärendes Gespräch mit dem Verkäufer stattfinden sollen. Obwohl bereits die letzte Frist und Geduld des Hausbesitzers verstrichen war, erzählte er seiner Ehefrau nichts von seinen hohen Schulden. Stattdessen plante er seine Frau und dann sich zu töten, um danach laut seinen Aussagen "im Jenseits" wieder ein gemeinsames Leben führen zu können.
"Im Nachhinein war das das Dümmste bzw. Schlimmste, das ich machen konnte", verantwortete sich der Beschuldigte vor Gericht.
Blutverschmierter Hund irrte im Garten herum
Am 5. Oktober 2023 wurde die 34-Jährige gegen 17 Uhr im ersten Stock mit Stich- und Schnittverletzungen gefunden. Die gebürtige Rumänin aus Bukarest war tot. Ihr Ehemann hatte sich selbst verletzt und musste auf die Intensivstation eines Krankenhauses eingeliefert werden. Überlebt hatte nur der Hund des Opfers. Ruby irrte nach der Tat blutverschmiert herum und wurde von Nachbarn entdeckt. Auch den Shih Tzu hätte der Angreifer vorgehabt zu töten.
Der gerichtspsychiatrische Sachverständige, Peter Hofmann, bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit und keine schwerwiegende psychische Erkrankung. Allerdings sprach er von einer ausgesprochen narzisstischen Persönlichkeit. Ebenso bescheinigte er dem 63-Jährigen eine auffällige Empathielosigkeit. "Er hat keinen Ausdruck des Mitgefühls oder des Bedauerns geäußert."
Der Gerichtsmediziner wiederum beschrieb ausführlich die zahlreichen und tiefen Wunden des Opfers. Im Gegensatz dazu seien die Verletzungen des Beschuldigten "zauderartig", oberflächlich und keineswegs lebensgefährlich gewesen.
"Er wollte nicht, dass sie weiß, dass sein Leben nur Lug und Trug war", betonte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. "Er ist so von sich eingenommen, dass er glaubte, ihr Leben sei ohne ihn nicht lebenswert." Der Mann habe heute absolute Empathielosigkeit gezeigt und diese Brutalität verlange die Höchststrafe.
Verteidiger Ernst Schillhammer versuchte die Geschworenen davon zu überzeugen, dass es noch schlimmere Verbrechen und Verbrecher als seinen Mandanten gäbe und ersuchte, bei der Strafbemessung dessen Geständnis und den bisherigen ordentlichen Lebenswandel zu berücksichtigen. Der Angeklagte schloss sich den Worten seines Anwalts an und verpasste damit die letzte Gelegenheit, auch nur ein Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung zu äußern, während die Schwester und Mutter des Opfers im Zuschauerbereich ihre Tränen nicht zurückhalten konnten.