Abgekartetes Spiel

Justiz-Posse um 700.000-Euro-Coup

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War Überfall fingiert? Justiz stoppte alle Ermittlungen.

Wie berichtet , stand vergangene Woche als mutmaßlicher Räuber der Tschetschene Muhammed G. vor dem Richter – der den 28-Jährigen Ex-Security am Ende der Verhandlung aber freisprach.

Seinen Aussagen zufolge war der Coup vom Opfer (also dem Juwelier) über einen Mittelsmann bestellt gewesen, im Aktenkoffer war keine Beute, das ganze sei ein Versicherungsbetrug gewesen.

Richter Stefan Erdei schenkte den Ausführungen des Angeklagten Glauben – der Freispruch ist übrigens mittlerweile rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keinen Einspruch dagegen erhoben hat.

Und obwohl die Ankläger mit dem Rechtsmittelverzicht indirekt zur Kenntnis nehmen, dass der 700.000-Euro-Coup vom 30. 12. 2013 ums Eck beim Stephansdom tatsächlich fingiert gewesen sein könnte – gibt es in der Causa keine weiteren Ermittlungen. Das bestätigt die Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek gegenüber 
ÖSTERREICH.

Versicherung bezahlte "Schaden" bis heute nicht
Nicht nur für den Anwalt des freigesprochenen Tschetschenen, Nikolaus Rast, ist diese Vorgehensweise skandalös. „Mein Mandant hat den Juwelier eindeutig im Verfahren als Bestimmungstäter identifiziert.“

Der Richter wiederum führte in der Urteilsbegründung aus, dass nur ein Hellseher den Raub ohne Tipp und der Mithilfe des Opfers ausführen hätte können. Und: Auch die Versicherung weigert sich, die vom City-Juwelier eingeklagten 700.000 Euro zu bezahlen.

Für einen (versuchten) schweren Betrug stehen normalerweise bis 10 Jahre Haft. Nur in diesem Fall nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Autor: Roland Kopt

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