VGT-Obmann Balluch forderte 600.000 Euro - Urteil. "Klage verjährt."
Eine Klage des durch den Strafprozess in Wiener Neustadt bekannt gewordenen Obmanns des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) Martin Balluch gegen die Republik Österreich ist vom zuständigen Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen worden. Balluch hatte vom Staat im Rahmen der Tierschützer-Causa eine Schadenersatzzahlung von 580.716 Euro zuzüglich Zinsen gefordert.
Die zuständige Richterin führte in ihrer Urteilsbegründung an, dass die Klage bereits verjährt sei, gab der VGT-Obmann in einer Aussendung am Mittwoch bekannt. Sinngemäß habe Balluch von seiner Schuldlosigkeit gewusst und hätte daher schon von Beginn an klagen müssen, als noch nicht einmal eine Schadenssumme beziffert werden hätte können.
Balluch kündigte Berufung an
Balluch kündigte in der Aussendung an, in Berufung zu gehen. "Die Richterin hat die Essenz unserer Argumentation nicht verstanden", so der VGT-Obmann. "Zu fordern, wir hätten schon vorher klagen müssen, obwohl uns die Polizei die Akteneinsicht verweigerte und wir nichts über die Spitzel wussten, ist völlig realitätsfremd."
Schon im April 2013 hatte Balluch, der im Prozess rund um den "Mafia-Paragrafen" freigesprochen worden war, 1,1 Millionen Euro von der Finanzprokuratur für die ungerechtfertigte U-Haft von 105 Tagen, Verdienstentgang und Verteidigungskosten gefordert. Letztlich erhielt er aber nur knapp 27.000 Euro zugesprochen.