Seit 8. Februar gibt es keinen neuen Prozess-Termin im Kinderporno-Fall: Schauspieler kann weiter unbehelligt auf Spielplätze gehen und im Internet surfen …
Schauspieler Florian Teichtmeister ist noch immer auf freiem Fuß. Am 8. Februar hätte sich Teichtmeister eigentlich vor dem Wiener Straflandesgericht wegen des Besitzes von 58.000 (!) kinderpornografischen Dateien verantworten müssen. Aber: Der Prozess ist damals wegen „Krankheit“ geplatzt.
Teichtmeister wieder verhandlungsfähig
Skandalös: Mehr als zwei Monate (68 Tage!) danach gibt es noch immer keinen neuen Prozesstermin. Im Gegenteil: Der zuständige Richter hat angeordnet, dass „weitere Ermittlungen in dem Fall notwendig“ seien. Weitere Aspekte müssten für eine Prozessaufnahme berücksichtigt werden. Das heißt: Bevor kein Ergebnis vorliege, werde auch die Verhandlung nicht weiter ausgeschrieben.
Besonders heftig: Teichtmeister befindet sich bis zum Prozessstart auf freiem Fuß, kann sich also etwa auf Spielplätzen oder vor Kindergärten bewegen, berichtet der „Exxpress“. Auch im Internet könne Teichmeister weiterhin auf einschlägigen Seiten surfen. Denn: Teichtmeister sitzt nicht in U-Haft, er hat auch keine Fußfessel. Und auch bei einer Verurteilung droht dem mutmaßlichen Kinderporno-Besitzer wohl nur eine bedingte Strafe - er müsste also keinen einzigen Tag in Haft. Weil der Kinderporno-Besitz als „digitales Delikt“ eingestuft wird, kann er höchstens zu zwei Jahren verurteilt werden. Ein unfassbarer Justiz-Skandal! Es gilt die Unschuldsvermutung.