Wegen einer Riesenpanne wird der Prozess um Hadishats Tod neu aufgerollt.
Wien. 13 Jahre Gefängnis und die zusätzliche Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hatte der zur Tatzeit 16-jährige Gymnasiast Robert K. für den Mord an der kleinen Hadishat ausgefasst. Er soll das Nachbarsmädchen im Mai vergangenen Jahres in einem Gemeindebau in Wien-Döbling erstochen haben. Die Leiche der Siebenjährigen ließ er in der Duschwanne ausbluten, das tote Mädchen entsorgte er in einem Müllcontainer.
Hadishats Familie, die von Anwalt Nikolaus Rast vertreten wurde, war mit dem Urteil zufrieden. Endlich konnte sie versuchen, halbwegs mit dem schrecklichen Verbrechen abzuschließen und etwas zur Ruhe zu kommen.
Anwalt: "Für die Familie eine Katastrophe"
Doch jetzt geht alles von vorne los. Der Oberste Gerichtshof (OGH) kassierte zu Recht das Urteil, das nach einer Schlamperei des Erstgerichts nicht halten konnte, ein. Weil sich zwei Gutachter bezüglich der Zurechnungsfähigkeit von Robert K. widersprochen hatten, hätte der vorsitzende Richter zwingend ein Obergutachten einholen müssen. Als er darauf verzichtete, muss er eine Art Blackout gehabt haben. „Für die Familie ist das eine Katastrophe“, sagt Anwalt Rast.
Sollte doch noch die Unzurechnungsfähigkeit von Robert K. durch ein Obergutachten festgestellt werden, würde der Schuldspruch zu 13 Jahren Haft im neuen Prozess entfallen. Die Einweisung in eine Anstalt bliebe dagegen wohl unberührt. Theoretisch könnte Hadishats Mörder in wenigen Jahren wieder frei sein.