15a-Vereinbarung bei Kopftuchverbot und Sprachförderung in Entwürfen nicht ausreichend umgesetzt.
Das Bildungsministerium mahnt von Wien die Erfüllung der 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung ein. In den zur Begutachtung versendeten Gesetzen habe die Stadt die nötigen Testinstrumente zur Sprachstandsfeststellung nicht entsprechend verankert, zu geringe Sanktionen für einen Verstoß gegen das Kopftuchverbot sowie kein ausreichendes Sprachniveau für das Personal vorgesehen.
Neben den offiziellen Begutachtungsstellungnahmen auf dem Dienstweg erhält der Wiener Bildungsstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) deshalb auch Post vom Generalsekretär des Ministeriums, Martin Netzer. "Da mehrere substanzielle Punkte der genannten 15a-Vereinbarung in den vorliegenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Landes Wien nicht berücksichtigt sind, möchte ich Sie ..... auch persönlich auf die aus Sicht des BMBWF (Bildungsministerium, Anm.) gravierendsten Mängel hinweisen", heißt es in dem der APA vorliegenden Brief.
Bei Verstoß nur Ermahnung
Die mangelnde Verankerung der bundesweit einheitlichen Tests zum Sprachniveau in Wien führe dazu, dass nicht dieselben Kriterien zur Anwendung kommen und keine einheitliche Sprachdiagnose nach klaren Standards erfolge, heißt es in dem Schreiben. Außerdem habe Wien als äußerste Sanktion bei einem Verstoß gegen das Kopftuchverbot nur eine Ermahnung vorgesehen. Die 15a-Vereinbarung beinhalte als Ultima Ratio aber auch verwaltungsstrafrechtliche Maßnahmen.
Außerdem würden die geplanten Wiener Regelungen kein ausreichendes Sprachniveau des in der frühkindlichen Sprachförderung eingesetzten Personals vorsehen, moniert das Ministerium. In der 15a-Vereinbarung sei festgehalten, dass diese Personen zumindest über ein Sprachniveau auf C1-Niveau (in etwa Matura, Anm.) verfügen sowie einen Lehrgang zur Qualifizierung für die frühe sprachliche Förderung absolviert haben müssen. "Dieser qualitative Standard wird in den entsprechenden Begutachtungsentwürfen des Landes Wien nicht umgesetzt."