Ein lärmgeplagter Nachbar erstritt eine frühe Sperrstunde um 24 Uhr.
So ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hat selbst der routinierte Anwalt Stefan Prohaska noch nicht erlebt.
Die Klage eines Anrainers, der mittlerweile am Lugeck schon das dritte Lokal im Grätzel im Visier hat, ging beim Höchstgericht durch.
Die legendäre In-Disco Bettelalm Am Lugeck muss ihre Sperrstunde wegen Lärmbelästigung von 6 Uhr früh auf 24 Uhr vorverlegen.
„Jetzt droht das Aus“
Der geschockte Betreiber Mario Obermaier erklärt gegenüber ÖSTERREICH: „Jetzt droht das Aus. 40 Mitarbeiter und ihre Familien stehen vor dem Nichts.“
Anwalt Prohaska will jedenfalls kämpfen: Er legt eine Revision des „fehlerhaften Erkenntnisses“ und eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein – und hofft auf deren aufschiebende Wirkung.