Andy Warhol und Co
Fälscher-Paar verkaufte Fake-Bilder von berühmten Künstlern
13.06.2024Dem älteren Ehepaar wird vorgeworfen, gefälschte Werke namhafter Künstler wie Gerhard Richter, Keith Haring oder Andy Warhol um mehr als 800.000 Euro verkauft zu haben.
Der 65- und die 60 Jährige mussten sich am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges verantworten müssen. Ihnen wurde vorgeworfen, von 2019 bis 2022 zahlreiche gefälschte Werke namhafter Künstler wie Gerhard Richter, Keith Haring, Andy Warhol oder Jean-Michel Basquiat verkauft oder zumindest angeboten zu haben. Das Fälscher-Paar wurde im vergangenen Herbst in der Schweiz verhaftet. Sie waren von Anfang an geständig.
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Laut Anklage sollen die Deutschen, die in Tirol leben hatten einem Opfer 59 gefälschte Werke Richters zu einem Preis von 669.503 Euro verkauft. In einem weiteren Fall sollen sie Fälschungen von Jeff Koons, Robert Longo, Damien Hirst, KAWS und Basquiat um 39.000 Euro verkauft haben. Zudem wurden sie beschuldigt, einer Galerie Werke, die angeblich von Alex Katz und Mel Ramon stammen, um 110.267 Euro untergejubelt zu haben. Bei einem Kölner Auktionshaus soll es wiederum nur zum Versuch gekommen sein, Werke von Haring, Warhol und Richter zur Versteigerung anzubieten.
Um die Fake-Werke an den Mann zu bringen, betrieb das Ehepaar einen hohen Aufwand. So fälschten sie immer die Herkunft der "Kunstschätze" und auch die Unterschriften der Künstler, welche die Bilder angeblich gemalt hätten.
Bei Gerhard Richter nutzen sie Vorlagen aus dem Internet, so die Staatsanwältin. Die beiden hätten etliche Scheinfirmen erstellt, als Mitarbeiterinnen auf den Websites wurden einfach Models aus dem dem Internet verwenden. Diese Firmen, viele mit angeblichen Sitz in den USA, hätten dazu dienen sollen, die Echtheit der Kunstwerke zu unterstreichen.
"Meine Mandanten werden sich im Sinne der Anklage schuldig bekennen", sagte Verteidiger Markus Abwerzger. Die Angeklagten verwiesen bei ihrer Einvernahme auf eine bereits vor Gericht eingebrachte Stellungnahme. Der 65-Jährige sei seit 2010 als Kunsthändler tätig: "Der Großteil seiner Geschäfte war legal", betonte der Anwalt. Seine zweitangeklagte Ehefrau habe ihrem Mann "vertraut" und seine "Anweisungen ausgeführt". "Sie hat natürlich dazu beigetragen, hat Konten gehabt und telefoniert." Die beiden hätten zudem einen "beträchtlichen Schaden gut gemacht" und 150.000 Euro bereits zurückbezahlt.
Hohen Lebensstandard vorgegaukelt
Abwerzger verwies indes auf Besonderheiten der Kunstszene. "Die Szene ist geprägt von großer Gier". Rund die Hälfte aller Drucke, Radierungen und Lithografien sollen gefälscht sein. "Das zeigt, was am Kunstmarkt Sache ist", hielt der Verteidiger fest. Auch das Ehepaar spielte einen gewissen "Standard" vor, etwa durch den Besitz eines Porsche: "Man hat sich größer dargestellt, als man tatsächlich ist." Bei einer Verurteilung drohen dem Paar ein bis zehn Jahre Haft. Das Urteil steht aus.