Mord-Prozess

Lebenslang für Cafe "Pronto"-Mörder

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Der 72-jährige Täter hatte im Meidlinger Cafe "Pronto" einen Lokalgast erstochen.

Der 72-jährige Thomas U., der am 26. April 2014 im Cafe "Pronto" in Wien-Meidling einen 42 Jahre alten Lokalgast erstochen hatte, ist am Dienstagabend im Straflandesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden mit 6:2 Stimmen auf Mord, zudem wurde der 19-fach Vorbestrafte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Bereits 30 Jahre im Gefängnis
Der Mann habe bereits zum zweiten Mal aus nichtigem Anlass ein Leben ausgelöscht, verwies die vorsitzende Richterin Sonja Weis in der Urteilsbegründung auf das Strafregister des Mannes, der in den 1980er-Jahren in Berlin wegen Totschlags sieben Jahre im Gefängnis verbüßt hatte. Insgesamt weist Thomas U. 19 Vorstrafen auf. Über 30 Jahre seines Lebens hat er in Haft verbracht. Weis bescheinigte ihm im Hinblick darauf eine "hemmungslose Gewaltdelinquenz".

 Der 72-Jährige hatte nach Mitternacht das Cafe "Pronto" betreten. Als die Kellnerin um 2.15 Uhr die Sperrstunde ausrief, warteten alle darauf, dass Thomas U. - wie von ihm angekündigt - die offene Runde übernehmen würde. Weil er das nicht tat, wurde er von der Freundin des 42-Jährigen angeblich beleidigt. Thomas U. schimpfte zurück, worauf ihm Erich H. einen Stoß versetzte, sodass der 72-Jährige rücklings samt dem Sessel zu Boden stürzte.

Als Erich H. ihm aufhelfen wollte, zückte der Mann ein Klappmesser und versetzte seinem Widersacher laut Anklage einen wuchtigen Stich in die Brust und einen zweiten in den Bauch.Obwohl rasch ärztliche Hilfe zur Stelle war, hatte der 42-Jährige bis zur Notoperation im nächstgelegenen Spital zwei Liter Blut verloren. Er starb an einem Herz-Kreislauf-Versagen infolge des massiven Blutverlusts.

Stark alkoholisiert
Laut Gutachten hatte der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 3,07 Promille Alkohol im Blut. Thomas U. soll aber an Alkohol gewöhnt gewesen sein und sich keineswegs in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand befunden haben. Seine Steuerungsfähigkeit sei "vermindert, aber nicht aufgehoben" gewesen, so die Expertise der Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter. Der Gutachterin zufolge weist der Mann aber eine schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung auf, die erwarten lässt, dass er neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird. Wörgötter empfahl daher, Thomas U. im Fall eines Schuldspruches in den Maßnahmenvollzug einzuweisen.
 

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