52 Jähriger Lebenslang

Urteil nicht rechtskräftig

Ehefrau mit Obstmesser erstochen: Lebenslange Haft

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Urteil im Mordprozess nach einer Bluttat in Wien-Favoriten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wien. Ein 52-jähriger Mann ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Mordes an seiner Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der gebürtige Syrer hatte die um sieben Jahre jüngere Frau am 3. Februar 2021 mit einem Obstmesser in der ehelichen Wohnung in Favoriten erstochen. Die Stiche in den Hals gab der Angeklagte vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Claudia Zöllner) zu, bestritt jedoch die Tötungsabsicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Es ist keine Geschichte der Eifersucht", hatte der Angeklagte eingangs des Verfahrens erklärt. Er habe die 45-Jährige geliebt. Sie habe sich aber nicht in seinem Sinne benommen, habe beispielsweise "die ganze Zeit am Handy geschrieben". Das habe für Streit gesorgt: "Ich wollte nicht, dass sie eine schlechte Art kriegt. Ich wollte, dass sie sich auf uns konzentriert. Sie hat ja sonst niemanden."

Das Paar hatte 2002 in Syrien geheiratet, 2003 kam ein Sohn zur Welt, 2014 flüchtete der Mann - angeblich auf Betreiben seiner Ehefrau - nach Wien, zwei Jahre später ließ er Frau und Kind nachkommen.

2020 einvernehmliche Scheidung eingereicht 

Von diesem Zeitpunkt an sei die Ehe "alles andere als harmonisch verlaufen", berichtete Staatsanwältin Julia Kalmar. Der Mann habe der Frau Kontakt zu anderen Männern und ehebrüchiges Verhalten unterstellt, außerdem habe sie ihm ihr gemeinsames Haus in Syrien nicht überschreiben wollen. Anfang November 2020 wurde die einvernehmliche Scheidung eingereicht, der Mann zog auch aus der ehelichen Wohnung am Stefan-Fadinger-Platz aus. Eineinhalb Monate später wurde der Scheidungsantrag jedoch wieder zurückgezogen, der Ehemann kehrte zur Familie zurück. Angeblich fand eine Versöhnung statt.

Von Dauer war diese aber nicht. Am Nachmittag des 3. Februar fiel Beamten des Stadtpolizeikommandos Favoriten der desorientiert wirkende 52-Jährige auf, der unweit seiner Wohnung in einem blutgetränkten T-Shirt und mit blutigen Händen herumging. Sie hielten ihn an, worauf er "Frau! Frau!" sagte und seinen Meldezettel herzeigte.

In der Wohnung stießen die Beamten auf die in einer Blutlache liegende Leiche der Frau. Der Ehemann wurde festgenommen. Wie nun Gerichtsmediziner Daniele Risser im Grauen Haus darlegte, starb die 45-Jährige infolge von fünf Stichen in den Hals, welche die Schlagader eröffneten und die Drosselvene durchtrennten. Verletzungsspuren an ihren Armen deuteten darauf hin, dass sich die Frau gewehrt haben dürfte. Letzten Endes hatte sie dem medizinischen Sachverständigen zufolge aber keine Überlebenschance. Sie dürfte binnen kürzester Zeit verblutet sein.

Tatwaffe war ein Obstmesser

Tatwaffe war ein Obstmesser mit einer sieben Zentimeter langen Klingen. Der Angeklagte behauptete, die Getötete habe zunächst danach gegriffen. Er habe gegen 11.00 Uhr ein Frühstück zubereitet, sich dann zu ihr ans Bett gesetzt und ihre Haare gestreichelt. Das habe ihr nicht gepasst. Sie habe ihn vom Bett getreten und beschimpft ("Du Hund, du dreckiger Hund").

Er habe ihr das Messer abgenommen: "Ich wollte sie beruhigen". Er habe sich aber "in einem Ausnahmezustand" befunden: "Da habe ich nichts mehr gesehen. Es war wie ein Schleier auf meinen Augen. Bis jetzt weiß ich tatsächlich nicht genau, was geschehen ist." Vermutlich sei er "in Rage" gewesen: "Im Normalfall stirbt ein Mensch, wenn er fünf Mal gestochen wird. Aber das habe ich mir damals nicht gedacht. Ich wollte nicht, dass sie stirbt."

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel nach kurzer Beratung einstimmig im Sinne der Anklage aus. Nachdem ihm das Urteil vom Dolmetsch übersetzt worden war, bat der 52-Jährige nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin um Bedenkzeit.

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