Urteile erwartet
Leonie-Prozess: Jetzt beraten die Geschworenen
02.12.2022Heute wird das Urteil gegen die drei Afghanen erwartet.
Der Prozess gegen drei junge Männer, die sich im Zusammenhang mit dem Tod einer 13-Jährigen wegen Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs am Wiener Landesgericht verantworten müssen, ist am Freitag in die Endphase gegangen. Zunächst hielten Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Schlussplädoyers, danach zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Mit einem Urteil wird am Abend gerechnet.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten das Mädchen am 26. Juni 2021 in einer Wohnung in Wien-Donaustadt in Missbrauchsabsicht unter Drogen gesetzt und sich dann an der 13-Jährigen vergangen haben. Das Mädchen überlebte den Drogencocktail nicht. Das Obduktionsgutachten ergab, dass die 13-Jährige infolge von Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes starb.
"Ich war fassungslos"
Jeder der drei Angeklagten würde die Tatbeteiligung in Abrede stellen, meinte die Staatsanwältin. Jeder habe Angst vor den Konsequenzen und "würde sich vom sinkenden Schiff retten", so die Anklägerin. So wie sie die gemeinschaftliche Tat begangen haben, würden sie versuchen, diese gemeinschaftlich zu vertuschen. "Widersprüche hat es in dem Verfahren zahlreiche gegeben", sagte die Staatsanwältin. "Ich war fassungslos, was die Angeklagten von sich gegeben haben", meinte sie. "Von ehrlich gemeinter Reue fehlt jede Spur."
Jeder der Beschuldigten gab an, einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen gehabt zu haben, alle hätten danach geschlafen und dann hätten alle vorbildlich Erste Hilfe geleistet, so die Staatsanwältin. "So kann es nicht gewesen sein, weil sonst würden wir hier nicht sitzen."
"Bilder, die man nicht mehr aus dem Kopf bekommt"
Die Ankläger gehen von folgendem Tatablauf aus: Die Gruppe war mit der 13-Jährigen in die Wohnung des Zweitangeklagten gegangen, dort wurden Drogen konsumiert und gechillt. Um 2.00 Uhr hatte das Mädchen noch telefonischen Kontakt mit einem Freund, da klang sie noch nicht beeinträchtigt. Danach soll der Drittangeklagte, der angab, der Freund der 13-Jährigen gewesen zu sein, das Mädchen bedrängt haben. Da haben laut Staatsanwältin die drei begonnen, den Tatplan umzusetzen und mischten ihr das Ecstasy in ein Getränk. Es waren mindestens sechs Tabletten mit dem Wirkstoff MDA, aber wahrscheinlich waren es mehr. Laut toxikologischem Gutachten habe das Mädchen die dreifach letale Dosis im Körper.
Dann vergingen sich laut Anklage alle drei an ihr. Gegen 4.57 Uhr entstanden Videos, die prozessgegenständlich waren und unter Ausschluss der Öffentlichkeit den Geschworenen vorgespielt wurden. Das sei der Todeskampf des Mädchens zu sehen. "Das sind Bilder, die man nicht mehr aus dem Kopf bekommt", sagte die Staatsanwältin. Als sich der Zustand der 13-Jährigen verschlechterte, gaben sie ihr noch trinken und duschten sie ab. Doch das nutzte alles nichts mehr. Um die Tat zu verschleiern, brachten sie das Mädchen aus der Wohnung ins Freie und lehnten es an einen Baum. Um 6.56 Uhr erst riefen sie die Rettung, da war das Mädchen bereits tot.
"Keine Strafe" könne die 13-Jährige ihrer Familie zurückbringen, meinte die Staatsanwältin. Aber die Höchststrafe wäre aufgrund der vielen Erschwerungsgründen und der fehlenden Milderungsgründen mehr als gerechtfertigt, meinte die Anklägerin. Das Delikt Vergewaltigung mit Todesfolge sei in jedem Fall erfüllt. "Daran besteht überhaupt kein Zweifel. Da von einvernehmlichem Sex zu sprechen, ist eine Verhöhnung des Opfer", meinte die Anklägerin. Es habe sich durch das Beweisverfahren auch neue Anhaltspunkte ergeben, dass ein Mordvorsatz vorgelegen haben kann, spätestens als der Toxikologe sein Gutachten vorgetragen habe. Zudem hat der Erstangeklagte seinen Drogenkunden stets erklärte, nicht mehr als ein Viertel Ecstasy zu konsumieren. Er müsse sich der Wirkung der Drogen bewusst gewesen sein. Mädchen seien kein "Freiwild", deren Lage durch Betäubung ausgenutzt werden könne, sagte die Staatsanwältin. "Solche Taten müssen unermüdlich aufgeklärt und die Täter zur Verantwortung gezogen werden."
Nicht von Emotionen treiben lassen
Mit Fotos des getöteten Mädchens auf einer Flipchart, das es mit ihrem Hund und beim Skifahren zeigt, leiteten die Anwälte der Familie ihre Schlussworte ein. Johannes Öhlböck, der die Eltern vertritt, las einen Brief des Vaters an die Geschworene vor. Als sein Kind gestorben sei, "bin ich mit ihr gestorben". Es sei eine Welt für ihn zusammengebrochen. "Mich hat es verändert: Die Suizid-Gedanken sind verschwunden. (...) Aber die Leere ist geblieben, und sie wurde nicht besser."
Die Angeklagten hätten sich völlig Uneinsichtigkeit gezeigt, meinte Florian Höllwarth, der die Geschwister der 13-Jährigen vertritt. "Dass es jemanden nicht einmal leid tut, dass da wer gestorben ist." Heuer gab es bereits 28 Femizide. Die Geschworenen seien in der Verantwortung für all die Mädchen und Frauen, die nicht die Chance haben, einen solchen Prozess zu führen, meinte der Anwalt. Man müsse den Tätern klar machen, "in Österreich haben Frauen und Mädchen ihre Rechte und das kann ihnen niemand nehmen".
Die Verteidiger der drei Angeklagten, Wolfgang Haas, Thomas Nirk, Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang plädierten an die Geschworene, sich in ihrer Entscheidung nicht von Emotionen treiben zu lassen. Der Verteidiger des Drittangeklagten, Andreas Schweizer, machte darauf aufmerksam, dass der Fall in den Medien breit getreten wurde. "Hier wird versucht, eine ganze Gruppe zu kriminalisieren." Die Geschworenen müssten aber objektiv entscheiden. "Das ist ein bisschen schwer, hier nicht mit Emotionen vorzugehen", so Schweitzer.
Lebenslange Haft
Auch baten die Rechtsvertreter, sich von jedem einzelnen Angeklagten ein Bild zu machen und anhand der Faktenlage zu entscheiden. Auch wenn von der Staatsanwaltschaft mehrfach die gemeinschaftlichen Tathandlungen der drei betont wurde, könne man nicht alle pauschal hier bewerten, sagte etwa Lesigang.
Bis zum Schluss des Prozesses war nicht klar, wer dem Mädchen die Überdosis verabreicht hat und die Männer beschuldigten sich weiter gegenseitig. Lesigang forderte für seinen Mandanten, den Drittangeklagten, sogar einen Freispruch. "Er wusste nichts von den Tabletten, er war nicht dabei."
Alle drei Angeklagten entschuldigten sich in ihren Schlussworten bei Österreich und der Familie des Mädchens. "Hätte ich gewusst, dass ich falsche Freunde habe, hätte ich sie nie dort hingebracht", meinte etwa der Drittangeklagte.
Gegen Mittag gingen die Geschworenen in Beratung. Sie müssen entscheiden, ob es sich im Fall eines Schuldspruches bei dem Delikt um Vergewaltigung mit Todesfolge und schwerer sexuellen Missbrauch oder um Mord bzw. Mord durch Unterlassung gehandelt hat. Im Falle eines dahin gehenden Schuldspruches muss der älteste Beschuldigte, der zum Tatzeitpunkt erwachsen war, mit einer Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang rechnen. Bei den beiden anderen geht es bei einer Verurteilung um bis zu 20 Jahre Haft.