Mord-Alarm am Brunnenmarkt
Letzte Worte von erstochener Frau: "Mama, er hat ein Messer!"
03.07.2023Die brutale Bluttat ereignete sich am Montag in Ottakring.
Wien. Großeinsatz am Wiener Brunnenmarkt nahe der Thaliastraße: Hougar H., ein Syrer (35), wird verdächtigt, am frühen Nachmittag seine 28-jährige Partnerin, auch syrische Staatsbürgerin aus dem Ort Qamishli, getötet zu haben. Dann hat er versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Er war aus dem dritten Stock zehn Meter in die Tiefe gesprungen.
Nachbarn fanden Mann im Innenhof
Nachbarn hatten die Polizei gerufen, nachdem sie den schwer verletzten Mann im Innenhof des Hauses entdeckt hatten. Kurz darauf wurde die Frau mit Stichverletzungen aufgefunden. Trotz sofortiger Reanimierung konnte sie nicht mehr gerettet werden. Die 28-Jährige verstarb noch vor Ort. Der Tatverdächtige wurde in den Schockraum des AKHs gebracht. Er wurde formal festgenommen. Er schwebte in akuter Lebensgefahr.
Kinder während der Tat im Park spazieren
Die drei Kinder des Paares – ein Mädchen (3) und ihre zwei Buben (6 und 10) – waren während der Tat im Park in der Nähe mit ihrer Tante spazieren. Das Opfer dürfte kurz vor der Tat auch noch ihre Eltern angerufen haben. „Mama, er hat ein Messer. Kommt bitte schnell“, soll sie am Telefon nach Hilfe gerufen haben.
Mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt
Die genauen Hintergründe sind derzeit noch unklar. Laut ersten Erkenntnissen dürfte das Paar polizeilich bisher noch nicht aufgefallen sein. Eine dritte Person soll bei der Tat nicht involviert gewesen sein. Ein Messer konnte in der Wohnung sichergestellt werden, es dürfte sich dabei um die Tatwaffe gehandelt haben. Ein Abschiedsbrief wurde hingegen nicht gefunden.
Für die Ermittler deutet die Spurenlage darauf hin, dass es sich um eine Tat im Affekt gehandelt haben könnte. Der Verdächtige selbst konnte aufgrund seines kritischen Zustandes noch nicht einvernommen werden. Einvernahmen der Nachbarn standen gestern am Nachmittag ebenfalls noch aus. Die Außenstelle West des Landeskriminalamtes ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.