Nur 2,5 Jahre Haft!
"Lieblingsonkel" missbrauchte Nichten im Schlaf
04.07.2024Ein trauriger Fall von Kindesmissbrauch wurde am Wiener Landesgericht verhandelt.
Ein 31-Jähriger ist am Donnerstag vom Wiener Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Anfertigens, Besitzes und Weitergabe von bildlichen Kindesmissbrauchsdarstellungen zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Er hatte jahrelang an seinen drei unmündigen Nichten geschlechtliche Handlungen vorgenommen, während diese schliefen. Er filmte sich dabei und teilte das Material teilweise in Chats und im Darknet mit anderen Pädophilen.
Auf die Spur des Mannes kam man, weil die australischen Behörden im Darknet das Bild eines der Mädchens entdeckten. Zunächst wurde vermutetet, Täter und Opfer würden aus Deutschland stammen, dann ergaben sich allerdings Hinweise, dass der Tatort in Österreich liegt.
- Ehemann vermisst: Insassin (44) versuchte Wärterin zu bestechen
- Haftbefehl aufgehoben: Maddie-Verdächtiger weiterhin im Gefängnis
- Wiener Teenie-Räuber demütigten und verprügelten Opfer
Wie die Staatsanwältin zu Beginn der Verhandlung ausführte, wurde das betroffene Mädchen nach umfangreichen und peniblen Ermittlungen des Bundeskriminalamts gefunden, wobei sich spezialisierte Polizeiermittler dabei eines Fotoabgleichverfahrens bedienten. Entsprechende Fotos wurden auch an Schulen verschickt, um die Identität des im Schlaf missbrauchten Mädchens zu klären.
Als feststand, dass es sich bei der Betroffenen zweifelsfrei um eine Schülerin aus Oberösterreich handelte, wurde im Zuge der weiteren Erhebungen klar, dass der Tatverdächtige vermutlich der "Lieblingsonkel" des Mädchens war, der regelmäßig bei der Familie übernachtet hatte. Der 31-Jährige wurde Ende November 2023 an seiner Wiener Adresse festgenommen, bei einer Hausdurchsuchung wurden Laptop, Handys und mehrere externe Festplatten sichergestellt.
Bei der Auswertung der Datenträger zeigte sich, dass der Mann sich nicht nur seit April 2019 aus dem Internet fast 15.000 Bilder und über 600 Videos mit Missbrauchshandlungen an Kindern besorgt und abgespeichert hatte. Er hatte darüber hinaus mehrfach seine 2011, 2014 und 2016 geborenen Nichten im Schlaf missbraucht und davon Bildmaterial angefertigt. Einen Teil des gehorteten Materials bot er im Darknet an.
"Ich bin auf jeden Fall schuldig. Ich bin zu weit gegangen", legte der 31-Jährige, der bis zu seiner Festnahme als Fleischhauer gearbeitet hatte und strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, nun vor einem Schöffensenat ein Geständnis ab. Er habe "im Kopf schlechte Gedanken", hielt er fest: "Ich schäme mich. Vor allen hier. Ich brauche Hilfe." Er habe, was die inkriminierten geschlechtlichen Handlungen an den Mädchen anlangt, "die Situationen ausgenutzt. Ich hab's zu weit getrieben."
"Er hat zweifellos eine problematische sexuelle Präferenz", räumte der Verteidiger ein. Sein Mandant sei aber nie gewalttätig oder brutal vorgegangen: "Man kann ihm vorwerfen, dass er sich nicht rechtzeitig Hilfe gesucht hat." Der 31-Jährige habe sich "aus religiösen Gründen" in einer sexuell unerfüllten Beziehung befunden und im Internet Lustgewinn gesucht, meinte der Verteidiger.
Schwer wiegende psychische Störung
Gerichtspsychiater Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine "sehr schwer wiegende und nachhaltige psychische Störung". Dessen Interesse an Kindesmissbrauchsmaterial hätte sich in einer Art "Eskalationsspirale" verstärkt. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen sei zu befürchten, dass von dem Mann nach seiner Entlassung eine Gefahr für Kinder innerhalb und außerhalb der Familie ausgeht, warnte Hofmann.
Der 31-Jährige wurde daher vom Gericht zusätzlich gemäß § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Aus diesem wird er nach Verbüßung der über ihn verhängten Freiheitsstrafe erst dann entlassen, wenn Sachverständige zum Schluss kommen, dass er nicht mehr gefährlich ist. So lange die Expertinnen und Experten eine Gefahr als gegeben sehen, kann der Mann zeitlich unbefristet weiter im Maßnahmenvollzug angehalten werden.
Der 31-Jährige war mit dem Urteil einverstanden. Die Staatsanwältin meldete ebenfalls Rechtsmittelverzicht an.