Gutachten eingeholt

Lobautunnel: Wien sieht "klaren Rechtsbruch" durch den Bund

13.05.2022

Die Wirtschaftskammer hat nun auch den Verfassungsdienst des Bundes ersucht, eine Prüfung der Causa einzuleiten. Die Stadt wiederum könnte vom Bund Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem gecancelten Projekt verlangen, sagte Sima.

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Wien. Der Bund hat im Zusammenhang mit der Absage des Lobautunnels einen "klaren Gesetzesbruch" begangen. Davon sind die Stadt Wien und Wiener Wirtschaftskammer nun überzeugt. Sie präsentierten am Freitag ein Gutachten des Rechtsanwaltes Christian Onz, in dem ausgeführt wird, dass Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) die im Bundesstraßengesetz ausgeführte rechtliche Verpflichtung zur Fertigstellung der Nordostumfahrung (S1) nicht auf eigene Faust ändern kann.

"Diese Kompetenz besteht nicht", versicherte der Jurist in einem gemeinsamen Hintergrundgespräch mit Verkehrsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) und Kammerpräsident Walter Ruck. Die Wirtschaftskammer hat nun auch den Verfassungsdienst des Bundes ersucht, eine Prüfung der Causa einzuleiten. Die Stadt wiederum könnte vom Bund Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem gecancelten Projekt verlangen, sagte Sima.

Sima: Kosten müssten ersetzt werden 

Die Kosten, so befand die SP-Politikerin, müssten ersetzt werden. Denn man habe im Vertrauen, dass das Verkehrsnetz ausgebaut werde, die Stadtentwicklung in jenem Gebiet vorangetrieben. Man werde nun versuchen, die Kosten im Einzelnen zu ermitteln, auch wenn es nicht einfach werde, hier zu einem Ersatz durch den Bund zu kommen, wie Sima vermutete.

Den Lückenschluss bei der Umfahrung einzuklagen, ist laut dem Gutachter hingegen nicht möglich. "Rechtlich gibt es hier keinen Weg", zeigte sich Onz überzeugt. Die einzige Möglichkeit, gesetzeskonform vorzugehen, wäre eine Streichung des Projekts aus dem Bundesstraßengesetz - für die es im Nationalrat aber wohl keine Mehrheit gebe, wie heute betont wurde.

Der Jurist betonte, dass Vorhaben, die im Gesetz aufgeführt sind, voranzutreiben seien. Auch Verzögerungen seien nicht erlaubt, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in einem vergleichbaren Verfahren festgestellt habe. Ausgeschlossen ist seiner Ansicht nach auch, nur Teile - also etwa die Trasse im Norden - zu realisieren. Dazu würden neue, wohl wieder lang dauernde Verfahren nötig sein, da es sich um einen neues Projekt handle.

Keine Anbindung an die Umfahrung

Lediglich die Stadtstraße - für die die Stadt zuständig ist - und die Spange Aspern könnten sofort realisiert werden. Die Spange würde dann jedoch keine Anbindung an die Umfahrung aufweisen, sondern auf der Grünen Wiese enden.

Sima konstatierte, dass in der Diskussion viele bisher zu "flapsig" über die Tatsache hinweggegangen seien, dass sich ein Regierungsmitglied über ein Gesetz hinweggesetzt habe. Laut der Wiener Stadträtin hat Gewessler zudem auch geltendes EU-Recht ignoriert. Denn die Nordostumfahrung sei ein Bestandteil der europäischen Transitroute von der Adria zum Baltikum und damit der TEN-Verkehrsnetze-Verordnung.

Hier drohe ebenfalls ein Verfahren, wenn die S1 nicht bis 2030 gebaut werde, wurde gewarnt. Wien wird dabei selbst aktiv: Geplant ist eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission, wie heute angekündigt wurde.

Rechtliche Möglichkeiten hat die Stadt aber kaum

Rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung hat die Stadt aber kaum, wie auch Sima erläuterte. Überlegt wird nun etwa, gewisse Lastkraftwagen von der Durchfahrt über die Tangente auszuschließen. Möglich wäre dies durch Anheben der erlaubten Abgasklassen und die damit einhergehenden Fahrverbote für umweltschädlichere Gefährte. Die Ressortchefin verwies darauf, dass Transit-Lkw einen hohen Anteil auf der Strecke aufweisen. Bis zu 5.000 davon brettern täglich über die Tangente.

Für WKW-Chef Ruck ist auch die Asfinag weiterhin gefordert. Denn das revidierte Bauprogramm ohne Lobautunnel sei noch keineswegs fixiert - da hier noch die Zustimmung des Finanzministeriums fehle. Somit müsste der Bau weiter vorangetrieben werden, forderte er. Der Rechtsstandpunkt der Kammer ist laut Ruck jedenfalls auch dem Verfassungsdienst mit der Bitte um Prüfung übermittelt worden. Ruck hielt auch eine Ministerklage gegen Gewessler für eine Option - die aber ebenfalls eine Mehrheit im Nationalrat benötigen würde.

"LobauBleibt" übte postwendend Kritik

Die Umweltschutzbewegung "LobauBleibt" übte postwendend Kritik an dem Vorgehen der Stadt. Man wolle die Autobahn offenbar doch noch "durchboxen", wurde in einer Aussendung beklagt. Dieser "Betonpolitik" werde man sich nicht beugen, wurde versichert. "Angesichts steigender Lebensmittelpreise und akuter weltweiter Weizenknappheit ist das Zubetonieren fruchtbarer Ackerflächen für neue Autobahnen völlig unverantwortlich", zeigte sich Sprecherin Lena Schilling überzeugt.

Die Wiener ÖVP forderte hingegen Verkehrsministerin Gewessler auf, das Projekt umgehend umzusetzen. Denn die Rechtslage, so bekräftigte man in einer Stellungnahme, sei klar. Auch die Wiener FPÖ pocht auf eine rasche Realisierung. Die Stadt, so beklagten die Blauen in einer Aussendung, habe jedoch viel zu lange "taten- und hilflos" zugesehen statt Gewesslers "Amoklauf" zu stoppen.

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