Vorbestrafter war Security

Lugner-City: Security folterte 16-Jährigen

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Er presste 150 Euro aus dem Burschen, drohte mit Verstümmelung.

Ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma, der im Einkaufszentrum Lugner City tätig war, hat als Wachorgan einen 16-Jährigen gefoltert. Der 20-Jährige beging die Tat am 7. Juli 2012 in der Tiefgarage der Lugner City. Weil die Sicherheitsfirma bei der Auswahl ihrer Mitarbeiter "massiv fahrlässig" vorgegangen ist und damit das Verbrechen
"begünstigt" hat, muss die Firma eine Geldbuße von 3.500 Euro entrichten. Die Strafe wurde am Freitag am Wiener Straflandesgericht verhängt.

Im Aufenthaltsraum gedroht
Der 20-Jährige trug bei der Tat die Uniform des betreffenden Unternehmens - er war seit Jänner 2012 ausgerechnet als Security-Mitarbeiter in der Lugner City tätig. Er und ein Komplize hatten den Jugendlichen in das fensterlose Kammerl, das dem Wachpersonal als Aufenthaltsraum dient, gebracht und dort regelrecht gefoltert. Sie pressten ihm 150 Euro ab, indem sie ihn mit einem Elektroschocker und einem Schlagstock bedrohten. Die Täter zückten auch ein Messer und richteten die Klinge gegen den rechten Zeigefinger des Burschen. Wenn er nicht zahle, würden sie ihm den Finger abschneiden, machten sie dem 16-Jährigen unmissverständlich klar.

Die beiden Männer sind deswegen bereits rechtskräftig zu mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Der Security-Mitarbeiter fasste zwei Jahre aus. Insgesamt muss er allerdings 47 Monate absitzen, da zusätzlich eine offene bedingte Freiheitsstrafe widerrufen wurde.

Firma beschäftigte mehrere Vorbestrafte
Beim Prozess am Freitag am Wiener Straflandesgericht wurde das Unternehmen zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt. Dass es sich bei dem Mann nämlich um einen schwer vorbestraften Räuber handelte, war der Sicherheitsfirma entgangen. Sie hatte es schlicht und einfach verabsäumt, ein Leumundszeugnis einzuholen, ehe sie ihn einstellte. Die Firma hatten mit dem Mann ein Wachorgan angestellt, der mit 14 das erste Mal wegen Raubes im Gefängnis saß.

Zum Zeitpunkt der Erpressung des 16-Jährigen waren sechs fixe Security-Mitarbeiter für die Lugner City abgestellt. Von keinem einzigen war eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eingeholt worden. Die Hälfte war vorbestraft. Die Richterin zeigte sich geschockt. "Es kann ja nicht sein, dass in der Lugner City lauter Vorbestrafte rumrennen. Ein massiv Vorbestrafter muss mich bewachen! Na danke. Sie machen den Bock zum Gärtner", warf sie den Geschäftsführern an den Kopf.

Der Ex-Security, der den 16-Jährigen malträtiert hatte, ist übrigens wieder Freigänger. Er sei als Hausarbeiter im Justizministerium beschäftigt, verriet er am Ende seiner Einvernahme dem Senat.

Die zwei Geschäftsführer akzeptierten die über sie verhängte Buße, die sich am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bemaß. Dem letzten Jahresabschluss zufolge lag der bei rund 15.000 Euro. Zudem erklärten sie sich bereit, dem Jugendlichen 2.500 Euro an Wiedergutmachung zu leisten, der sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hatte.

Der Staatsanwalt gab zu dem Urteil keine Erklärung ab. Er hatte in seinem Schlussplädoyer vom Gericht verlangt, dieses möge "ein Zeichen setzen, dass mehr Sauberkeit in diese Branche kommt." Ursprünglich hatte es die Anklagebehörde allerdings abgelehnt, nach dem VbVG gegen die Firma vorzugehen. Das Verfahren war zunächst eingestellt worden. Rechtsanwalt Graupner ließ aber nicht locker, brachte einen Fortführungsantrag ein und bekam diesen bewilligt. Der Staatsanwaltschaft wurde aufgetragen, das Verfahren fortzusetzen.

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