Geschworenenurteil

Macheten-Mord: Vier Schuldsprüche

19.03.2024

Im Geschworenen-Prozess um den brutalen Macheten-Mord von Wien gab es am Dienstagabend vier Schuldsprüche im Sinne der Anklage. Der Haupttäter (22) bekam lebenslang. Die anderen drei wandern 15 bis 17 Jahre in den Häfen.

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Wien. Am dritten und letzten Verhandlungstag im Prozess gegen vier algerische Dealer, die ihren Banden-Chef Djaafar H. bei der U-Bahn-Station Jägerstraße regelrecht hingerichtet haben - am Dienstag schilderte Gerichtsmediziner Wolfgang Denk den entsetzten Gerichtskiebitzen die schockierenden Details - gab es langjährige Haftstrafen für alle vier Angeklagten.

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Um 16.00 Uhr waren am Landesgericht Wien die Beratungen der Geschworenen über die Schuldfragen abgeschlossen  gewesen, die Laienrichrichter beratschlagten dann gemeinsam mit den Berufsrichtern über die Strafen für die vier Delinquenten. Die Urteilsverkündung erfolgte dann um 17.45:
Demnach setzte es für den 22 Jahre alten Hauptangeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ein 21-jährige Komplize bekam 15 Jahre, die 25 und 29 Jahre alten Männer jeweils 17 Jahre Haft. 

Der 21-Jährige akzeptierte die über ihn verhängte Strafe, während die Rechtsvertreter der drei weiteren Verurteilten Bedenkzeit erbaten. Deren Urteile sind damit nicht rechtskräftig  

Die Geschworenen waren mehrheitlich zur Ansicht gelangt, dass alle vier unmittelbar an der vorsätzlichen Tötung des 31-jährigen Djaafar H. beteiligt waren. Sie hatten ihm am 20. April 2023 an der U-Bahn-Station  in Wien-Brigittenau aufgelauert und ihn mit einer 70 Zentimeter langen Machete und Messern attackiert, nachdem er mit einem Pfefferspray besprüht und somit außer Gefecht gesetzt worden war. Das Opfer hatte aufgrund der Vielzahl der ihm beigebrachten Verletzungen und des daraus resultierenden Blutverlusts de facto keine Überlebenschance.

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