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Missbrauchs-Skandal

Martyrium für 12-Jährige: Nächster Peiniger (17) freigesprochen

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Am Dienstag wurde der Prozess gegen einen 17-jährigen Syrer wegen Vergewaltigung einer zum Tatzeitpunkt 12-Jährigen fortgesetzt. 

Monatelang soll das Mädchen (12) von insgesamt 17 Burschen immer wieder missbraucht und vergewaltigt worden sein (oe24 berichtete laufend). Die Jugendlichen sollen sich an der damals 12-Jährige in Stiegenhäusern, Parks, Toiletten-Anlagen und Garagen vergangen haben.

Einmal wurde sogar ein Hotelzimmer angemietet, in dem ein Dutzend Jugendliche über die Minderjährige hergefallen sein sollen. Erst als die Mutter des Mädchens bemerkte, dass etwas mit ihrer Tochter nicht stimmt, flog der heftige Missbrauchsfall auf. 

Fortsetzung von Prozess für Syrer

Nachdem Anfang Dezember ein 16-jähriger Syrer in dem Fall vor Gericht stand - er wurde freigesprochen- wurde heute, Dienstag, der Prozess gegen einen 17-jähriger Syrer unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Er soll die 12-Jährige in einer öffentlichen Parkgarage vergewaltigt haben. Nach einer kurzen Verhandlung folgte bereits das Urteil. Auch der 17-Jährige wurde vom Gericht freigesprochen.

Eine Tragödie für das Opfer, ein weiterer Peiniger wurde in dem Fall nun freigesprochen. Das Gericht begründete die Entscheidung mit dem Zweifelgrundsatz zugunsten des Angeklagten. "Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat", stellte die vorsitzende Richterin in der Begründung fest. 

Zum Tatzeitpunkt war der Angeklagte noch 15 Jahre alt. Das Opfer hatte er über Snapchat kennengelernt. Sie dürfte ihm auf diesem Weg auch Nacktfotos zukommen haben lassen. Anfang 2023 trafen sich die beiden in einem Park, um dann aufgrund der Kälte in ein nahe gelegenes Parkhaus zu gehen, wo das Mädchen und der junge Syrer das oberste Stockwerk aufsuchten. Dort soll es zunächst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein, danach soll der 17-Jährige das Mädchen zur Vornahme von Oralverkehr gebracht haben.

Dazu sei es gekommen, "obwohl sie klar und deutlich gesagt hat, dass sie das nicht will", wie die Staatsanwältin am Ende die Ergebnisse des Beweisverfahrens zusammenfasste. Der Bursche habe sie dessen ungeachtet "mehrmals darum gebeten" und am Kopf erfasst. Insofern sei "das Gewaltelement erfüllt".

 Angeklagter ist "tatsachengeständig"

Sein Mandant sei "tatsachengeständig" und wisse, "dass er einen Fehler gemacht hat", hielt dem der Verteidiger entgegen. Es liege jedoch keine Vergewaltigung, sondern allenfalls eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung im Sinn des § 205a StGB vor.

Beschuldigt wird der Bursche weiters, unbare Zahlungsmittel entfremdet und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch begangen zu haben. Bei ihm wurden eine fremde Kreditkarte, die er auf der Straße gefunden hatte, sowie Daten von fremden Bankomat- und Kreditkarten am Handy gefunden. Dazu war er umfassend geständig.

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