Prozess in Wien

Teenie tot in Wohnung: Afghane soll 14-Jähriger Drogen gegeben haben

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Der 26-Jährige soll dem Teenie Drogen überlassen haben. 

Wegen eines Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz hat sich Donnerstagmittag ein 27-Jähriger am Landesgericht Wien verantworten müssen, weil er einer erst 14-Jährigen Niederösterreicherin aus dem Bezirk Bruck an der Leitha Drogen überlassen haben soll. Der Afghane hatte im März den Teenie bei sich in der Wohnung in Simmering aufgenommen. Dort sollen sie laut dem Beschuldigten freiwillig Sex gehabt haben.

Am nächsten Tag war das Mädchen tot. Anfänglich bestand der Verdacht, dass der Afghane am Tod des Mädchens schuldig sein könnte. Dies wurde aber im Laufe der Ermittlungen fallen gelassen. In der Verhandlung ging es deshalb nicht um das Ableben des Mädchens, sondern um das Überlassen von Drogen an Minderjährige.

Die beiden lernten sich am 2. März beim Bahnhof Wien Mitte im Bezirk Landstraße kennen. Die 14-Jährige fragte nach Drogen, sie brauche "dringend einen Joint". Der 27-Jährige hatte nichts bei sich, nur zu Hause in seiner Wohnung in Simmering. Die 14-Jährige begleitete den fremden Mann, sie rauchten gemeinsam den Joint und nach 15 Minuten verließ das Mädchen die Wohnung wieder.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Mann hier strafbar gemacht, weil er der Minderjährigen die Drogen überlassen haben soll, er selbst aber volljährig ist und noch dazu ein Altersunterschied von mehr als zwei Jahren bestand. Die junge Niederösterreicherin war der Kinder- und Jugendhilfe bekannt.

Als sie in der Nacht auf den 4. März wieder vorbeikam und bei dem Afghanen übernachtete, starb die erst 14-Jährige. Die von ihm alarmierte Rettung konnte dem Mädchen nicht mehr helfen. 

Im Körper der Jugendlichen wurden bei der Totenbeschau Rückstände von weiteren Substanzen gefunden. Ursprünglich war auch gegen den 27-Jährigen ermittelt worden, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Mann etwas mit dem Tod des Mädchens zu tun haben könnte. Am Ende wurde nur die Weitergabe und der Besitz von Cannabisharz und -kraut angeklagt.

Prozess wurde vertagt

"Sie hat mir nicht gesagt, dass sie minderjährig ist. Sie hat mir nicht ihren Ausweis gezeigt", sagte der Afghane. "Und sie war größer als ich." Er war überzeugt, sie sei "über 18". Bei der Polizei meinte er noch, dass das Mädchen 15 bis 16 Jahre alt sei. "Das war nach dem Vorfall. Ich hatte einen großen Schock. Ich bin mir nicht mehr sicher", sagte er. Um mehr Klarheit über die Altersangaben der 14-Jährigen zu schaffen, wurde die Verhandlung zur Ladung eines Freundes des Angeklagten, der beim Kennenlernen dabei war, auf Montag vertagt.

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