Sigrun Roßmanith: „Er ist in der Gefängnis-Hierarchie ganz unten.“
Das Landesgericht für Strafsachen hat am Donnerstagnachmittag über den 16-jährigen Gymnasiasten Robert K., der am vergangenen Freitag im "Dittes-Hof" in Wien-Döbling die siebenjährige Hadishat erstochen haben soll, die U-Haft verhängt. Als Haftgründe wurden Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr angenommen, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn mit.
Von Mithäftlingen bedroht
Weil der 16-Jährige extrem selbstmordgefährdet sein soll, wird er im Gefängnis stets von Polizeibeamten begleitet. Zur Suizidprävention werden im österreichischen Strafvollzug besondere Maßnahmen ergriffen:
- "Listener" werden eingesetzt. Dabei handelt es sich um besonders geeignete Personen, die mit der gefährdeten Person gemeinsam in der Zelle sind.
- Videoüberwachung in speziellen Präventionshafträumen.
- Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen durch Fachdienste
Zudem sollen Mithäftlinge bereits Morddrohungen gegen den 16-Jährigen ausgesprochen haben, die im Gefängnis ernst genommen werden. Für die psychiatrische Sachverständige Sigrun Roßmanith wenig überraschend. Gegenüber oe24.TV erklärte sie: "Er ist in der Gefängnis-Hierarchie ganz unten."
Liane Hirschbrich vertritt Robert K.
Der Bursch, gegen den von der Staatsanwaltschaft wegen Mordes ermittelt wird, machte vor dem Haftrichter keine Angaben. Er wolle sich vor weiteren Aussagen mit seiner Rechtsvertreterin besprechen, meinte er. Die Verteidigung hat die Wiener Rechtsanwältin Liane Hirschbrich übernommen. Diese verzichtete auf Rechtsmittel gegen den U-Haft-Beschluss, der daher vorerst bis zum 1. Juni rechtswirksam ist.
Kritik an Sachverständigen
Irritationen lösten justizintern auch namhafte psychiatrische Sachverständige aus, die bereitwillig Interviews zur möglichen psychischen Disposition des 16-Jährigen gaben, ohne den Akteninhalt und die Person des Tatverdächtigen zu kennen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat auf diese "Ferndiagnosen" insofern reagiert, als bewusst ein Experte zum Gutachter bestellt wurde, der sich zu dem Fall nicht öffentlich geäußert hat. Damit möchte die Anklagebehörde sicherstellen, dass der psychiatrische Sachverständige, der den Mordverdächtigen auf eine allfällige seelische Erkrankung untersuchen wird, unbefangen an seine Aufgabe herangeht.