Haftstrafe von Robert K. noch nicht ausjudiziert

Mädchen-Mord: Berufung zu Weihnachten?

22.12.2018

Am Montag entscheidet sich, ob das Urteil von Robert K. in die nächste Instanz wandert.

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© Fotomontage: oe24
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Dreizehn Jahre Haft plus Einweisung. So entschieden sieben der acht ­Geschworenen im aufsehenerregenden Mordprozess um die kleine Hadishat (7).

Das Mädchen war am 11.Mai mit einem Messer getötet worden. Als Täter wurde Robert K. (16) ausgeforscht, der zum Tatzeitpunkt aufgrund seiner schizophrenen Erkrankung nicht zurechnungsfähig gewesen sein soll – es gilt die Unschuldsvermutung. Morgen endet die Anmeldefrist, bei der sowohl die Verteidigerin des mutmaßlichen Täters, Liane Hirschbrich, als auch Staatsanwältin Monika Gansterer Rechtsmittel ankündigen können.

Diametrale Gutachten
einmal mehr das Thema

Experten-Streit. Rechtlich gesehen besteht aber immer noch die Möglichkeit, dass gegen die Höhe der Strafe ­berufen wird (Strafberufung) oder das ganze Urteil angefochten wird (Nichtigkeitsbeschwerde). Als wahrscheinlich gilt Zweiteres. Grund dafür sind einmal mehr die diametralen Gutachten der beauftragten Psychiater. Peter Hofmann ist überzeugt, Robert K. sei zurechnungsfähig gewesen, Werner Gerstl stellte das Gegenteil fest.

StPO

Der Antrag von Staatsanwältin Gansterer, ein drittes „Obergutachten“ einzuholen, lehnte Jugendrichter Daniel Rechenmacher ab.

Im Sinne der Strafprozessordnung war das nicht (§ 127 Abs. 3 StPO). Eine Berufung oder Beschwerde hätte zur Folge, dass der Fall weitergeführt wird – eine Horrorvorstellung für die Hinterbliebenen.

L. Eckhardt

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