Der konkrete Fall bezieht sich auf einen Mann, der wegen Depressionen im Krankenstand war, aber dennoch an einer privaten Feier teilnahm.
Ein Fall, der die Gemüter erhitzt: Ein Arbeitnehmer, krankgeschrieben wegen Depression, wurde fristlos entlassen, nachdem er auf einer Feier gesehen wurde. Doch das Höchstgericht hat entschieden: Nicht jede Krankheit erfordert absolute Bettruhe. Der Oberste Gerichtshof betonte, dass nicht alle Krankheiten die Teilnahme an privaten Veranstaltungen untersagen.
- Mann vergewaltigt Mädchen (9) vor Augen der Mutter
- Schlachter wollte aus Katzen Fleisch machen: Tiere gerettet
Sollte unter Leute gehen
Der konkrete Fall bezieht sich auf einen Mann, der wegen Depressionen im Krankenstand war, aber dennoch an einer privaten Feier teilnahm. Sein Arbeitgeber fand dies inakzeptabel und beendete das Arbeitsverhältnis abrupt. Vor Gericht kämpfte der Betroffene für seinen Job und wurde schließlich bestätigt.
Das Urteil verdeutlicht, dass nicht alle Krankheitsbilder eine strikte Ruhe erfordern. Das Gericht stellte fest, dass die Teilnahme an einer Feier den Heilungsprozess nicht zwangsläufig behindert habe. Die ärztlichen Anweisungen wurden befolgt, und die Empfehlung für soziale Kontakte passte zum Verhalten des Arbeitnehmers.
Der renommierte Arbeitsrechtsspezialist Alois Obereder betont: "Es ist entscheidend, ob das Verhalten den Heilungsprozess beeinträchtigt." Er unterstreicht, dass dies oft übersehen wird. Bei psychischen Krankheiten sei die Situation anders als bei physischen Erkrankungen.
Dieses Urteil wirft ein neues Licht auf den Umgang mit krankheitsbedingten Arbeitsausfällen. Es betont die Notwendigkeit, individuelle Krankheitsbilder und deren Auswirkungen zu berücksichtigen, anstatt vorschnelle Schlüsse zu ziehen.