Volleyballtrainer angeklagt
Missbrauch: Ermittlungen gegen Verein
11.03.2018
Staatsanwaltschaft Wien prüft mögliche Verletzung der Aufsichtspflicht im Sinne des VbVG.
Am kommenden Mittwoch wird am Wiener Landesgericht ein Volleyballtrainer zur Verantwortung gezogen, der im Zeitraum von mehr als 15 Jahren sieben unmündige Mädchen missbraucht haben soll. Unabhängig davon ist bei der Staatsanwaltschaft Wien ein separates Ermittlungsverfahren gegen den Volleyballverein anhängig, für den der 61-Jährige als Betreuer tätig war.
Wie Behördensprecherin Nina Bussek der APA bestätigte, wird geprüft, ob der Verein, der sich vor allem der Nachwuchsarbeit verschrieben hat, im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) seine Aufsichtspflicht bzw. die Verpflichtung zur Gefahrenabwehr verletzt hat. Das VbVG sieht bei groben Sorgfaltsverstößen eine Haftung des Verbands für Straftaten von Entscheidungsträgern bzw. Mitarbeitern vor. Auf Anregung der Wiener Anwaltskanzlei Plaz wird damit erstmals von einer Strafverfolgungsbehörde untersucht, ob dieses Gesetz auch auf Sportvereine oder -verbände anzuwenden ist, wenn diese auf deutliche Hinweise in Richtung Missbrauch nicht reagieren, damit Tätern ein Weitermachen ermöglichen und diese in weiterer Folge neue Opfer finden.
ÖVV-Präsident begrüßt Untersuchung
Der langjährige Präsident des Österreichischen Volleyball Verbandes (ÖVV), Peter Kleinmann, der als Dachverband dem Verein vorsteht, begrüßt die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. "Es hat genug Hinweise gegeben, die darauf hingedeutet haben, dass mit diesem Trainer was nicht stimmt. Dass da im Verein nie jemandem was aufgefallen ist, kann nicht sein. Das kann er (der Verein, Anm.) der Pepi Tant' erzählen", meinte Kleinmann im Gespräch mit der APA.
Der betroffene Volleyballverein - aus Opferschutzgründen nimmt die APA von einer Namensnennung Abstand - hatte eine Kooperation mit insgesamt fünf Schulen in Wien und Niederösterreich am Laufen, wo der nun wegen schweren sexuellen Missbrauchs Angeklagte das Training leitete. Ein Wiener Gymnasium belegte den Trainer bereits im Jahr 2013 mit einem Hausverbot, nachdem besorgte Eltern, die von ihren Kindern von ungewollten Berührungen und Annäherungen erzählt bekommen hatten, an Lehrer und Vereinsverantwortliche herangetreten waren.
"Sorgen nicht ernst genommen"
Während dem Mann das Training und der Aufenthalt in der Schule untersagt wurde, blieb eine Reaktion des Volleyballvereins aus. "Die Vereinsfunktionäre haben die Sorgen der Eltern nicht ernst genommen oder wenig Gründe gesehen, um die Tätigkeit des Beschuldigten zu beenden", fasste die Kriminalpolizei nach umfangreichen Ermittlungen im Mai 2017 ihre Eindrücke in einem Bericht an die Staatsanwaltschaft zusammen. "Da hätte sofort reagiert werden müssen, da gibt es kein Pardon in dieser Geschichte", legte Ex-ÖVV-Präsident Kleinmann gegenüber der APA nun ein Schäuferl nach. Der Verein hätte die Möglichkeit gehabt, "diesen Wahnsinn zu beenden. Es hat ja nicht einen Hinweis gegeben oder zwei. Es waren viele". Wenn man auf solche Hinweise nicht reagiere, "ist das unverantwortlich den Kindern gegenüber. Vor allem den Mädchen gegenüber, denen dann nachher was passiert", betonte Kleinmann, der bis September 2017 das Präsidentenamt beim ÖVV innehatte.
Die Untätigkeit des Vereins ermöglichte es dem Trainer, sich nach einem Standortwechsel - das Training wurde nach dem gymnasialen Betretungsverbot an anderen Schulen abgehalten - weiter an ihm anvertraute Mädchen heranzumachen. An zumindest zwei Unmündigen soll er sich teilweise während des Trainings vergangen haben. Nach Ansicht von Lian Kanzler (Kanzlei Plaz) hätte der Verein spätestens nach dem ersten Schulverbot die Zusammenarbeit mit dem Verdächtigen beenden müssen: "Das ist ein verheerendes Zeugnis dafür, wie wenig die Vereinsverantwortlichen auf das Thema sexueller Missbrauch im Sport sensibilisiert waren. Sie haben es jahrelang verabsäumt, in diesem Bereich notwendige Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, sind mit eindeutigen Verdächtigungen gegen das Trainerpersonal unprofessionell umgegangen und haben es unterlassen, sich von einem Trainer zu trennen, der bereits in diese Richtung aufgefallen ist."
Signalwirkung
Für den Juristen hätte eine strafrechtliche Verfolgung des Vereins Signalwirkung: "Das Strafrecht kann und sollte seinen Teil dazu beitragen, dass es zu einer weitläufigen Veränderung von Verbandsstrukturen kommt und verspätet, aber doch eine notwendige Professionalisierung im Umgang mit sexueller Gewalt im Sport Platz greift." Insofern wäre es "wünschenswert, dass organisierte Verantwortungslosigkeit im Umgang mit sexueller Gewalt konsequent verfolgt wird", sagte Kanzler.
Im Unterschied zu anderen Dachverbänden hat der ÖVV auf erste Berichte über Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch nicht abwartend reagiert. "Wir haben sofort Verbindung mit professionellen Organisationen aufgenommen, um uns zu diesem Thema beraten zu lassen", betonte Kleinmann. In weiterer Folge wurde eine Anlaufstelle geschaffen, Trainer müssen inzwischen ein Leumundszeugnis vorlegen. "Wir haben auch allen Vereinen offensiv angeboten, sich schulen und beraten zu lassen", berichtete der frühere ÖVV-Präsident.