Mord Brunnenmarkt

Verletze Ehre

Mord am Brunnenmarkt: Dreifache Mutter (28) wollte sich von ihrem Freund trennen

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Verletzte Ehre: Die dreifache Mutter musste offenbar sterben, weil sie sich von ihrem Lebensgefährten trennen wollte.

Ein Frauenmord am Brunnenmarkt schockt Wien: Hougar H., ein Syrer (35), wird verdächtigt, am Montag seine 28-jährige Partnerin getötet zu haben. Dann hat er versucht, sich selbst das Leben zu nehmen. Er war aus dem dritten Stock zehn Meter in die Tiefe gesprungen und  schwebt in akuter Lebensgefahr.

Unterdessen werden immer mehr Details zur Tat bekannt. Die drei Kinder des Paares -ein Mädchen (3) und zwei Buben (6 und 10) - waren während der Tat im Park in der Nähe mit ihrer Tante spazieren. Das Opfer dürfte kurz vor der Tat auch noch ihre Eltern angerufen haben. "Mama, er hat ein Messer. Kommt bitte schnell", soll sie am Telefon nach Hilfe gerufen haben.

Ottakring-Mord

In diesem Haus beim Brunnenmarkt wurde syische Kurdin Torevan H. erstochen.

© Viyana Manset Haber
× Ottakring-Mord

Wien-Ottakring Mord
© Viyana Manset Haber
× Wien-Ottakring Mord
 

Verletzte Ehre

Während das Mordopfer mit den Kindern bereits seit zwei Jahren in Österreich gelebt haben soll, hielt sich H. soll erst seit einem Monat in Österreich auf. Offenbar wollte sich die 28-Jährige von ihrem Lebensgefährten trennen und verabredete sich am Montag mit Hougar H. zu einer letzten Aussprache.

Mord am Brunnenmarkt: Dreifache Mutter (28) wollte sich von ihrem Freund trennen
© Viyana Manset Haber
× Mord am Brunnenmarkt: Dreifache Mutter (28) wollte sich von ihrem Freund trennen

Mord am Brunnenmarkt: Dreifache Mutter (28) wollte sich von ihrem Freund trennen
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In der Wiener Wohnung eskalierte die Situation dann völlig. Hougar H. konnte nicht verstehen, dass seine Lebensgefährtin nicht in ihr altes Leben zurück wollte und griff zum Messer. Damit stach er mehrmals auf die 28-Jährige ein, ehe er sich dann selbst das Leben nehmen wollte.

Der Verdächtige selbst konnte aufgrund seines kritischen Zustandes noch nicht einvernommen werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.  


  

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