Mehrfach vorbestraft, Asylstatus vor Aberkennung: Darum waren die beiden Täter noch immer in Österreich.
Die Details zu den mutmaßlichen Mördern der 13-jährigen Leonie sind schockierend. Zumindest einer der beiden Täter, der 18-jährige Afghane, hätte längst nicht mehr in Österreich sein dürfen. Das sind die Strafakten der Verdächtigen.
Beschuldigter 1: Drogen, Gewalt und ein Raub
Anzeigenliste: Der 18jährige Afghane ist ein amtsbekannter Gewaltverbrecher:
- Seit 2018 wurde er insgesamt 11 Mal polizeilich angezeigt.
- Unter anderem wegen Drogenhandel, Rauf handel und gefährlicher Drohung. Drei Mal wurde der Beschuldigte gerichtlich verurteilt:
- 2018: Zuerst erhielt er zwei Monate bedingt, Probezeit 3 Jahre.
- 2019: Nächste Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz zu 10 Wochen bedingt.
- 2020: letzte Verurteilung wegen räuberischem Diebstahl zu 10 Monaten unbedingt. Der Skandal: Schon zwei Monate (!) später wurde er im August 2020 bedingt entlassen.
- Ab Februar 2021 wurde der 18-jährige Afghane zudem mehrmals wegen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und Suchtgifthandel angezeigt.
Der Asyl-Skandal: Seinen Asylantrag hat der mutmaßliche Täter im Jahr 2015 gestellt. Vermutlich kam er im Zuge der großen Flüchtlingswelle nach Wien.
- Seit 2016 genießt er subsidiären Schutz wegen Minderjährigkeit.
- Im Juli 2019 wurde schließlich ein Asyl-Aberkennungsverfahren eingeleitet.
- Drei Monate später -im Oktober 2017 -erging der Bescheid der Aberkennung des subsidiären Schutzes und der Erlass einer Rückkehrentscheidung.
- Das Problem: Die Abschiebung des damals 14-jährigen Afghanen war unzulässig, weil er zu diesem Zeitpunkt minderjährig war.
- Seit 4. November 2019 lief schließlich das Aberkennungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht. Allerdings bisher ohne Ergebnis!
Beschuldigter 2: 16-Jähriger seit 2 Monaten in Wien
Asyl-Verfahren: Der zweite Beschuldigte ist erst 16. Er kam im April 2021 nach Österreich. Seine Mutter und Schwester sind seit 2020 anerkannte Asylwerber in Wien.
- Sein Verfahren ist derzeit noch laufend.
- Gegen den 16-Jährigen ist ein Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet worden.
- Straffällig ist der Jüngere bisher noch nicht geworden. Es liegen keine Anzeigen gegen ihn vor. Über mögliche weitere Mittäter sind noch keine Details bekannt.