Iraker hätte nicht mehr in Österreich sein dürfen
Mord-Anklage enthüllt Asyl-Skandal
21.03.2019Eine Frau musste sterben, weil ein Iraker weder abgeschoben noch inhaftiert werden konnte.
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Wien. Der Mord sorgte im Herbst des Vorjahres für großes Aufsehen. Die gebürtige Irakerin Nagsha R. (50) wurde von ihrem um zehn Jahren jüngeren Landsmann und Partner Daban K. mit mehreren Messerstichen getötet und regelrecht abgeschlachtet.
Die jetzt fertige Mordanklage der Staatsanwaltschaft deckt einen riesigen Asyl-Skandal auf, der gewaltige Systemfehler offenbart, weil der mutmaßliche Täter den Rechtsstaat missbraucht hat:
- Ein Asylantrag des Irakers wird bereits 2005 (!) abgewiesen. Er kann allerdings längere Zeit nicht abgeschoben werden, weil er „subsidiär schutzberechtigt“ ist, wie es im Behördendeutsch heißt.
- Dieser Schutz wird ihm allerdings 2011 entzogen. 2010 ist er wegen schwerer Erpressung zu zwei Jahren teilbedingt verurteilt worden. Er wird deshalb in den Irak ausgewiesen. Dem kam Daban K. freilich nicht nach.
- 2016 fasst er wegen Schlepperei ein Jahr teilbedingt und 2017 wegen Körperverletzung neun Monate unbedingt aus. Ins Gefängnis geht er nicht. Er stellt einen Antrag auf „Vollzugsuntauglichkeit“.
- Dieser wird nach einem psychiatrischen Gutachten, das ihn für voll hafttauglich erklärt, abgelehnt.
- Auch dieser Beschluss wird von Daban K. bekämpft. Er sitzt weiter nicht.
- Am 4. Mai 2017 wird dem Iraker das Aufenthaltsrecht entzogen. Gegen diese Maßnahme legt Daban K. erneute Beschwerde ein, die aufschiebende Wirkung hat.
Das Opfer Nagsha R. könnte also noch leben. Statt das Land zu verlassen oder im Gefängnis zu sitzen, quartiert sich Daban K. nämlich bei seiner Landsfrau ein, die er heiraten will. Dieser geht er bald auf die Nerven, weil er sich keine Arbeit sucht und in ihrer Wohnung ständig Alkohol und Cannabis konsumiert.